IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch die B Rechtsanwälte GmbH, gegen den Bescheid der Bildungsdirektion für Niederösterreich vom 07.01.2021, GZ:. ***, betreffend Versetzung nach § 19 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 (LDG 1984) zu Recht: 1. Der bekämpfte Bescheid wird aufgehoben. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision nicht zu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.07.2021 Norm: LDG 1984 §19 Abs2LDG 1984 §26b
Rechtssatz: Die amtswegige Versetzung eines Landeslehrers nach § 19 Abs 2 LDG 1984 ist eine Ermessensentscheidung […]. Es reicht aus, wenn dienstliche Interessen […] vorliegen. Demgegenüber legt § 26b Abs 6 LDG 1984 (zwingend) fest, dass im Fall des Verbleibens im Dienststand der nach § 26b Abs 5 leg cit abberufene Schulleiter k... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über die Beschwerde der A, vertreten durch B Rechtsanwälte, ***, ***, gegen den Bescheid des Landesschulrates für Niederösterreich vom 03.09.2018, Zl. ***, betreffend Versetzung nach § 19 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz – LDG 1984 zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision ni... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: LDG 1984 §19 Abs2LDG 1984 §19 Abs4LDG 1984 §19 Abs6
Rechtssatz: Die amtswegige Versetzung eines Landeslehrers nach § 19 Abs 2 LDG 1984 ist eine Ermessensentscheidung, die zunächst und grundsätzlich ihren im Gesetz zum Ausdruck gelangenden Sinn in dienstlichen Interessen, insbesondere im dienstlichen Bedarf, findet. Sie beinhaltet sowohl die Aufhebung der best... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: LDG 1984 §19 Abs2LDG 1984 §19 Abs4LDG 1984 §19 Abs6
Rechtssatz: Wären die dienstlichen Interessen bei einer Abstandnahme von der Versetzung gefährdet, so ist die Behörde ohne Ermessensmissbrauch berechtigt, von einer Rücksichtnahme auf die sozialen Verhältnisse und das Dienstalter des Landeslehrers Abstand zu nehmen. Bei dieser Prüfung ist es […] unbeachtlich... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: LDG 1984 §19 Abs2LDG 1984 §19 Abs4LDG 1984 §19 Abs6
Rechtssatz: Eine Vergleichsprüfung mit einem „anderen geeigneten Landeslehrer“ ist nur im Rahmen des zweiten Satzes des § 19 Abs 4 LDG 1984, nicht aber im Rahmen des ersten Satzes dieser Gesetzesstelle oder bei der Abwägung dienstlicher Interessen vorzunehmen (vgl VwGH 2004/12/0159; VwGH 2001/12/0169 ua). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: LDG 1984 §19 Abs2LDG 1984 §19 Abs4LDG 1984 §19 Abs6
Rechtssatz: Ein Überangebot an Lehrern, für deren Einsatz in einem [bestimmten Unterrichts ] Fach an einer Schule kein Bedarf besteht, begründet wegen der sich daraus unter Berücksichtigung der jeweiligen Lehrverpflichtung für die Erstellung einer ausgewogenen, dem Bedarf entsprechenden Lehrfächerverteilung ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: LDG 1984 §19 Abs2LDG 1984 §19 Abs4LDG 1984 §19 Abs6
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit des wirtschaftlichen Nachteils im Sinne des § 19 Abs 4 LDG 1984 ist, auch wenn die Verwendung eines PKW notwendig ist, zu berücksichtigen, dass § 20b Abs 2 Gehaltsgesetz 1956 der Ermittlung des Ausmaßes des Anspruches auf Fahrtkostenzuschuss bei Wegstrecken ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: LDG 1984 §19 Abs2LDG 1984 §19 Abs4LDG 1984 §19 Abs6
Rechtssatz: Die in § 19 Abs 4 LDG 1984 angesprochene Berücksichtigung des Dienstalters meint das absolute Dienstalter und nicht ein im Verhältnis gegenüber anderen Landeslehrern verhältnismäßig höheres Dienstalter. Schlagworte Dienstrecht; Landeslehrer; Versetzung; dienstliches ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 7 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: LDG 1984 §19 Abs2LDG 1984 §19 Abs4LDG 1984 §19 Abs6
Rechtssatz: Ein Bescheid, mit dem die Versetzung eines Landeslehrers ausgesprochen wird, ist ein rechtsgestaltender Bescheid. Die nach § 19 Abs 6 zweiter Satz erster Halbsatz LDG 1984 mit der Beschwerde gegen einen Versetzungsbescheid grundsätzlich verbundene aufschiebende Wirkung bedeutet in diesem Zusammen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 8 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: LDG 1984 §19 Abs2LDG 1984 §19 Abs4LDG 1984 §19 Abs6
Rechtssatz: Die Behörde hat ihre dienstlichen Maßnahmen nicht vorrangig an den Interessen des Bediensteten, sondern an den Interessen des Dienstes zu orientieren (vgl VwGH 86/12/0146). Schlagworte Dienstrecht; Landeslehrer; Versetzung; dienstliches Interesse; E... mehr lesen...