RS Lvwg 2018/11/20 LVwG-AV-1065/001-2018, LVwG-AV-1065/002-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.2018
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

20.11.2018

Norm

LDG 1984 §19 Abs2
LDG 1984 §19 Abs4
LDG 1984 §19 Abs6

Rechtssatz

Ein Überangebot an Lehrern, für deren Einsatz in einem [bestimmten Unterrichts ] Fach an einer Schule kein Bedarf besteht, begründet wegen der sich daraus unter Berücksichtigung der jeweiligen Lehrverpflichtung für die Erstellung einer ausgewogenen, dem Bedarf entsprechenden Lehrfächerverteilung ergebenden Schwierigkeiten ein dienstliches Interesse an der Versetzung (am Abzug) eines solchen Lehrers (vgl VwGH Ra 2016/12/0054; VwGH 2006/12/0077).

Schlagworte

Dienstrecht; Landeslehrer; Versetzung; dienstliches Interesse;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1065.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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