Auf Grund der Beschwerde und der von der Beschwerdeführerin vorgelegten Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Die 56-jährige Beschwerdeführerin steht als Hauptschul-Oberlehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Sie wird seit dem 1. Dezember 1985 an der Hauptschule H. verwendet. Mit Verständigung vom 21. August 2003 habe ihr die belangte Behörde gemäß § 19 Abs. 5 LDG 1984 mitgeteilt, dass eine Versetzung in die Hauptschule M. i... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;B-VG Art132;DVG 1984 §1 Abs1;LDG 1984 §19 Abs5;LDG 1984 §19 idF 2001/I/047;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Bekanntgabe der beabsichtigten Versetzung im Sinn des § 19 Abs. 5 LDG 1984 wurde das amtswegige Ve... mehr lesen...
Der 1936 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war bis zum Ablauf des Schuljahres (SJ) 1998/99 als Klassenlehrer in der Volksschule (VS) M. tätig. Seit seiner mit Wirksamkeit für das SJ 1999/2000 ausgesprochenen Versetzung ist er der VS G. zur Dienstleistung zugewiesen (die im Sprengel desselben Bezirksschulrates - BSR - liegt). A) Zum besseren Verständnis der mit dem erstangefochtenen Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs5;ZustG; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/12/0146
Rechtssatz: Ein Recht auf Feststellung einer gesetzwidrigen Zustellung (offenbar in einer gesonderten Entscheidung) lässt sich weder dem LDG 1984 noch dem Verfahrensrecht entnehmen. European Case Law ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §63 Abs5 impl;AVG §71 Abs1 Z1;BDG 1979 §38 Abs4 impl;LDG 1984 §19 Abs5;ZustG §1;ZustG §7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/12/0146
Rechtssatz: Die Frist in § 19 Abs 5 LDG 1984 ist eine nicht erstreckbare verfahrensrechtliche Frist (Hinweis E 8.11.1995, 9... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/12/0146
Rechtssatz: Die Verletzung des § 19 Abs 5 LDG 1984 (also die Erlassung eines Versetzungsbescheides ohne vorangegangene Verständigung von der beabsichtigten Personalmaßnahme - dazu gehört auch der Fall einer nicht zeitgerecht erfolgten wirksamen Zustellung)... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §72 Abs3;AVG §72;LDG 1984 §19 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/12/0146
Rechtssatz: § 72 Abs 3 AVG betrifft lediglich den Fall einer Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der mündlichen Verhandlung, nicht aber den der Versäumung einer Frist für eine sonstige Prozessh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Vorarlberg; seine Dienststelle ist die Berufsschule X in Y, in der er seit 10. Mai 1989 als Stellvertreter des Leiters tätig war. Die nunmehr angefochtene, nicht als Bescheid bezeichnete Erledigung vom 17. Mai 1994 hat folgenden Wortlaut: "Betrifft: Bestellung zum Stellvertreter des Leiters, Widerruf Sehr geehrter Herr Ingenieur Mit Schreiben vom 10.5.1989 wurd... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;LDG 1984 §19 Abs4;LDG 1984 §19 Abs5;LDG 1984 §19 Abs6;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/06/08 94/12/0126 1 (hier: Abberufung von Stellvertreterfunktion ist keine Versetzung iSd § 19 Abs 6 LDG 1984) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §19 Abs5 idF 1984/550; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1987/2, S 23;
Rechtssatz: Hat der Lehrer innerhalb der Einwendungsfrist des § 19 Abs 5 LDG keine Einwendungen erhoben, so verliert er den Versetzungsschutz. Eine vorhersehbare Veränderung der Personalsituation müsste innerhalb der Frist vorgebracht werden. Ob die Unterlassung der Einwendungen ihren Grund da... mehr lesen...