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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §19 Abs5;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/12/0146Rechtssatz
Die Verletzung des § 19 Abs 5 LDG 1984 (also die Erlassung eines Versetzungsbescheides ohne vorangegangene Verständigung von der beabsichtigten Personalmaßnahme - dazu gehört auch der Fall einer nicht zeitgerecht erfolgten wirksamen Zustellung) ist der Verletzung des Parteiengehörs gleichzuhalten, die durch die Möglichkeit, ein entsprechendes Vorbringen in der Berufung gegen den erstinstanzlichen Versetzungsbescheid zu erstatten, saniert wird (in diesem Sinn zur vergleichbaren Rechtslage nach § 67 Abs 7 DP in der Fassung der DP-Novelle 1969 E 12.3.1970, 1473/69 = VwSlg 7757 A/1970, sowie E 10.1.1979, 2018/78, 270/79 = VwSlg 9733 A/1979; vgl auch das zu § 15 Abs 8 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, BGBl Nr 245/1962, ergangene E 12.11.1980, 663/77 = VwSlg 10292 A/1980).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000120013.X12Im RIS seit
14.02.2002Zuletzt aktualisiert am
02.12.2010