RS Vwgh 2000/6/28 2000/12/0013

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Veröffentlicht am 28.06.2000
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Index

64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §19 Abs5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/12/0146

Rechtssatz

Die Verletzung des § 19 Abs 5 LDG 1984 (also die Erlassung eines Versetzungsbescheides ohne vorangegangene Verständigung von der beabsichtigten Personalmaßnahme - dazu gehört auch der Fall einer nicht zeitgerecht erfolgten wirksamen Zustellung) ist der Verletzung des Parteiengehörs gleichzuhalten, die durch die Möglichkeit, ein entsprechendes Vorbringen in der Berufung gegen den erstinstanzlichen Versetzungsbescheid zu erstatten, saniert wird (in diesem Sinn zur vergleichbaren Rechtslage nach § 67 Abs 7 DP in der Fassung der DP-Novelle 1969 E 12.3.1970, 1473/69 = VwSlg 7757 A/1970, sowie E 10.1.1979, 2018/78, 270/79 = VwSlg 9733 A/1979; vgl auch das zu § 15 Abs 8 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, BGBl Nr 245/1962, ergangene E 12.11.1980, 663/77 = VwSlg 10292 A/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000120013.X12

Im RIS seit

14.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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