Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 BewG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-24 von 24

TE Vwgh Erkenntnis 2005/6/7 2000/14/0146

Am 9. Mai 1997 erließ das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin einen Vorhalt, in welchem unter Hinweis darauf, dass eine näher bezeichnete Gesellschaft (in der Folge AG) das (im Eigentum jener stehende) Grundstück 350/2 als Kundenparkplatz nütze und auf dem (ebenfalls der Beschwerdeführerin gehörenden) Grundstück 349 ein Superädifikat errichte, die Absicht mitgeteilt wurde, die "bisher unter dem EW-AZ ...-0223 o.a. erfassten" Grundstücke ab 1.1.1995 dem Grundvermögen gemäß ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.06.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2000/10/31 95/15/0136

Mit dem Einheitswertbescheid zum 1. Jänner 1989 vom 28. September 1994 nahm das Finanzamt eine Nachfeststellung nach § 22 Abs. 1 BewG für ein unbebautes Grundstück mit einer Fläche von 251.636 m2 vor. Der Einheitswert errechnete sich ausgehend von einem Wert von 10 S je m2 mit einem Gesamtbetrag von 2,516.000 S. Laut Bescheidbegründung sei die Nachfeststellung erforderlich gewesen, weil eine wirtschaftliche Einheit gegründet worden sei. Im Berufungsschriftsatz vom 13. Dezember 19... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.10.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/10/31 95/15/0136

Mit dem Einheitswertbescheid zum 1. Jänner 1989 vom 28. September 1994 nahm das Finanzamt eine Nachfeststellung nach § 22 Abs. 1 BewG für ein unbebautes Grundstück mit einer Fläche von 251.636 m2 vor. Der Einheitswert errechnete sich ausgehend von einem Wert von 10 S je m2 mit einem Gesamtbetrag von 2,516.000 S. Laut Bescheidbegründung sei die Nachfeststellung erforderlich gewesen, weil eine wirtschaftliche Einheit gegründet worden sei. Im Berufungsschriftsatz vom 13. Dezember 19... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.10.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1998/12/16 96/13/0186

Mit einem Kaufvertrag vom 18. September 1991 erwarben die beiden Beschwerdeführer, ein Ehepaar, die landwirtschaftlich genutzte Liegenschaft EZ 408, Grundbuch E., im Ausmaß von 2.798 m2 um den Kaufpreis von S 1,650.000,--. In einem als "Nachfeststellung" bezeichneten Bescheid vom 14. Juni 1995 bewertete das Lagefinanzamt diese Liegenschaft zum 1. Jänner 1992 als unbebautes Grundstück und stellte den Einheitswert des Grundstückes mit S 363.000,-- fest. In der Berufung gegen diesen Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/12/16 96/13/0186

Mit einem Kaufvertrag vom 18. September 1991 erwarben die beiden Beschwerdeführer, ein Ehepaar, die landwirtschaftlich genutzte Liegenschaft EZ 408, Grundbuch E., im Ausmaß von 2.798 m2 um den Kaufpreis von S 1,650.000,--. In einem als "Nachfeststellung" bezeichneten Bescheid vom 14. Juni 1995 bewertete das Lagefinanzamt diese Liegenschaft zum 1. Jänner 1992 als unbebautes Grundstück und stellte den Einheitswert des Grundstückes mit S 363.000,-- fest. In der Berufung gegen diesen Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1998

RS Vwgh 1998/12/16 96/13/0186

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §22 Abs1 Z1;BewG 1955 §29; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/13/0203
Rechtssatz: Bei einem Grundstück sind die Voraussetzungen für eine Nachfeststellung iSd § 22 Abs 1 (§ 22 Abs 1 Z 1) BewG dann nicht gegeben, wenn eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit, die als landwirtschaftliches und forstwirtsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1998

RS Vwgh 1998/12/16 96/13/0186

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §22 Abs1 Z1;BewG 1955 §29; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/13/0203
Rechtssatz: Bei einem Grundstück sind die Voraussetzungen für eine Nachfeststellung iSd § 22 Abs 1 (§ 22 Abs 1 Z 1) BewG dann nicht gegeben, wenn eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit, die als landwirtschaftliches und forstwirtsch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/22 90/15/0091

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergeben sich folgende unstrittige Umstände: Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 66 KG X, zu der unter anderem die Grundstücke Nr. 19/14 Seegrundstück, Nr. 31 X 9 und Nr. 2 X 7 gehören. Bis einschließlich 1983 wurden die drei Grundstücke als wirtschaftliche Einheit behandelt. So hatte insbesondere die belangte Behörde mit Berufungsbescheid vom 4. Juni 1981 dafür den Einheitswert des Grundvermögens als Mietwohngrundstück a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/22 90/15/0091

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergeben sich folgende unstrittige Umstände: Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 66 KG X, zu der unter anderem die Grundstücke Nr. 19/14 Seegrundstück, Nr. 31 X 9 und Nr. 2 X 7 gehören. Bis einschließlich 1983 wurden die drei Grundstücke als wirtschaftliche Einheit behandelt. So hatte insbesondere die belangte Behörde mit Berufungsbescheid vom 4. Juni 1981 dafür den Einheitswert des Grundvermögens als Mietwohngrundstück a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.1991

RS Vwgh 1991/4/22 90/15/0091

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §22 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/15/0092 90/15/0093
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990150091.X02 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.1991

RS Vwgh 1991/4/22 90/15/0091

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §22 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/15/0092 90/15/0093
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990150091.X02 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/15 89/15/0011

In ihrer Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes und des Grundsteuermeßbetrages land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum 1. Jänner 1979 betreffend den von der Beschwerdeführerin mit "X-See, Parzelle Nr. 805 (Fischerei)" bezeichneten Betrieb gab die Beschwerdeführerin die tatsächliche Nutzung der genannten Fläche von 144,72 ha mit "Gewässer" an, wobei sie auf ihre Fischereiberechtigung verwies. Mit dem Einheitswertbescheid (Hauptfeststellung) zum 1. Jänner 1979 mit Wirksamkei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.02.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/15 89/15/0011

In ihrer Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes und des Grundsteuermeßbetrages land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum 1. Jänner 1979 betreffend den von der Beschwerdeführerin mit "X-See, Parzelle Nr. 805 (Fischerei)" bezeichneten Betrieb gab die Beschwerdeführerin die tatsächliche Nutzung der genannten Fläche von 144,72 ha mit "Gewässer" an, wobei sie auf ihre Fischereiberechtigung verwies. Mit dem Einheitswertbescheid (Hauptfeststellung) zum 1. Jänner 1979 mit Wirksamkei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.02.1991

RS Vwgh 1991/2/15 89/15/0011

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §21 Abs1 Z2;BewG 1955 §21 Abs3;BewG 1955 §22 Abs1 Z1;BewG 1955 §52; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 5;
Rechtssatz: Ein Wechsel in der Vermögensart, der den Umfang der bestehenden wirtschaftlichen Einheit nicht berührt, führt im allgemeinen nicht zur Nachfeststellung. Ändern sich jedoch die tatsächlichen Verhältnisse dahin, daß die gesamte Fläche, die bi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1991

RS Vwgh 1991/2/15 89/15/0011

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §20 Abs1;BewG 1955 §22 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 5;
Rechtssatz: War die wirtschaftliche Einheit im Hauptfeststellungszeitpunkt bereits vorhanden und nicht gänzlich steuerbefreit, und ist die Hauptfeststellung nur versehentlich oder infolge einer falschen rechtlichen Beurteilung unterblieben, so ist nicht eine Nachfeststellung vorzunehmen, so... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1991

RS Vwgh 1991/2/15 89/15/0011

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §193 Abs1;BewG 1955 §22 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 5;
Rechtssatz: Die Nachfeststellung eines Einheitswertes für eine wirtschaftliche Einheit, für die bereits im Wege der Hauptfeststellung ein Einheitswert festgestellt wurde, bedeutet je nach Betrachtungsweise einen vom Gesetz nicht zugelassenen Eingriff... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1991

RS Vwgh 1991/2/15 89/15/0011

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §22 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 5;
Rechtssatz: Eine Nachfeststellung ist stets eine erstmalige Feststellung eines Einheitswertes für eine wirtschaftliche Einheit; sie wird notwendig, wenn eine wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt erst gegründet wird oder neu in die Steuerpflicht eintritt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1991

RS Vwgh 1991/2/15 89/15/0011

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §21 Abs1;BewG 1955 §22 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 5;
Rechtssatz: Beim Grundbesitz kann sich die Neugründung einer wirtschaftlichen Einheit auch durch Teilung oder Abtrennung von einer bereits bestehenden wirtschaftlichen Einheit ergeben (Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum BewertungsG 02te Auflage, 145) aber auch dann, wenn eine bishe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1991

RS Vwgh 1991/2/15 89/15/0011

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §21 Abs1 Z2;BewG 1955 §21 Abs3;BewG 1955 §22 Abs1 Z1;BewG 1955 §52; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 5;
Rechtssatz: Ein Wechsel in der Vermögensart, der den Umfang der bestehenden wirtschaftlichen Einheit nicht berührt, führt im allgemeinen nicht zur Nachfeststellung. Ändern sich jedoch die tatsächlichen Verhältnisse dahin, daß die gesamte Fläche, die bi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1991

RS Vwgh 1991/2/15 89/15/0011

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §21 Abs1;BewG 1955 §22 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 5;
Rechtssatz: Beim Grundbesitz kann sich die Neugründung einer wirtschaftlichen Einheit auch durch Teilung oder Abtrennung von einer bereits bestehenden wirtschaftlichen Einheit ergeben (Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum BewertungsG 02te Auflage, 145) aber auch dann, wenn eine bishe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1991

RS Vwgh 1987/4/13 85/15/0356

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §307 Abs1;BewG 1955 §22 Abs1;
Rechtssatz: Die im konkreten Fall zur Nachfeststellung des Einheitswertes verfügte Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens kann, selbst wenn sie unzulässig gewesen wäre, in einem Rechtsmittelverfahren, in dem nur die Sachentscheidung (die Neufestsetzung des Einheitswertes) angefochten wird, nicht mehr rüc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.04.1987

TE Vwgh Erkenntnis 1986/12/1 85/15/0149

Mit Schenkungs- und Übergabsvertrag vom 5. Juni 1982 übergab der Vater des Beschwerdeführers, MH sen., seinen Liegenschaftsbesitz an seine Kinder, darunter unter anderem die Gp. 450/4 aus EZ 15 I der KG S, an den Beschwerdeführer. Dieser Grundbesitz war aus der ursprünglich unterteilten Gp. 450 durch Parzellierung in die Gpn. 450/1-12 im Jahre 1974 - die Grundbuchseintragung erfolgte erst im Jahre 1985 - gebildet worden. Die Grundparzellen 450/2 und 6-11 wurden nach ihrer Parzellierun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.12.1986

RS Vwgh 1986/12/1 85/15/0149

Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §22 Abs1 Z1BewG 1955 §52 Abs2
Rechtssatz: Durch die Änderung der Zugehörigkeit einer Grundparzelle vom landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen zum Grundvermögen wird zugleich eine landwirtschaftliche Einheit neu gegründet, weshalb gemäß § 22 Abs 1 Z 1 BewG eine Nachfeststellung vorzunehmen ist. European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1986

RS Vwgh 1986/12/1 85/15/0149

Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §22 Abs1 Z1BewG 1955 §52 Abs2
Rechtssatz: Durch die Änderung der Zugehörigkeit einer Grundparzelle vom landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen zum Grundvermögen wird zugleich eine landwirtschaftliche Einheit neu gegründet, weshalb gemäß § 22 Abs 1 Z 1 BewG eine Nachfeststellung vorzunehmen ist. European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1986

Entscheidungen 1-24 von 24

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