RS Vwgh 1986/12/1 85/15/0149

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Veröffentlicht am 01.12.1986
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Bewertungsrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §22 Abs1 Z1
BewG 1955 §52 Abs2

Rechtssatz

Durch die Änderung der Zugehörigkeit einer Grundparzelle vom landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen zum Grundvermögen wird zugleich eine landwirtschaftliche Einheit neu gegründet, weshalb gemäß § 22 Abs 1 Z 1 BewG eine Nachfeststellung vorzunehmen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150149.X06

Im RIS seit

02.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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