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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §22 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 5;Rechtssatz
Eine Nachfeststellung ist stets eine erstmalige Feststellung eines Einheitswertes für eine wirtschaftliche Einheit; sie wird notwendig, wenn eine wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt erst gegründet wird oder neu in die Steuerpflicht eintritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989150011.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008