RS Vwgh 1991/2/15 89/15/0011

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Veröffentlicht am 15.02.1991
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §22 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 5;

Rechtssatz

Eine Nachfeststellung ist stets eine erstmalige Feststellung eines Einheitswertes für eine wirtschaftliche Einheit; sie wird notwendig, wenn eine wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt erst gegründet wird oder neu in die Steuerpflicht eintritt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989150011.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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