RS Vwgh 1991/2/15 89/15/0011

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Veröffentlicht am 15.02.1991
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §21 Abs1;
BewG 1955 §22 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 5;

Rechtssatz

Beim Grundbesitz kann sich die Neugründung einer wirtschaftlichen Einheit auch durch Teilung oder Abtrennung von einer bereits bestehenden wirtschaftlichen Einheit ergeben (Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum BewertungsG 02te Auflage, 145) aber auch dann, wenn eine bisher zu einer wirtschaftlichen Einheit des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögens gehörende Fläche Grundvermögen wird. Der Einheitswert der im landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen verbleibenden wirtschaftlichen Einheit ist in einem solchen Fall durch Wertfortschreibung zu berichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989150011.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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