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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §21 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 5;Rechtssatz
Beim Grundbesitz kann sich die Neugründung einer wirtschaftlichen Einheit auch durch Teilung oder Abtrennung von einer bereits bestehenden wirtschaftlichen Einheit ergeben (Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum BewertungsG 02te Auflage, 145) aber auch dann, wenn eine bisher zu einer wirtschaftlichen Einheit des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögens gehörende Fläche Grundvermögen wird. Der Einheitswert der im landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögen verbleibenden wirtschaftlichen Einheit ist in einem solchen Fall durch Wertfortschreibung zu berichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989150011.X04Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008