Index
33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §20 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 5;Rechtssatz
War die wirtschaftliche Einheit im Hauptfeststellungszeitpunkt bereits vorhanden und nicht gänzlich steuerbefreit, und ist die Hauptfeststellung nur versehentlich oder infolge einer falschen rechtlichen Beurteilung unterblieben, so ist nicht eine Nachfeststellung vorzunehmen, sondern die Hauptfeststellung nachzuholen (Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz 02te Aufl, 145).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989150011.X03Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008