Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde entgegen dem Begehren der Beschwerdeführerin deren lebenslanges Fruchtgenußrecht an zwei Geschäftslokalen in einem Gebäude als sonstiges Vermögen gemäß § 69 Abs. 1 Z. 2 BewG mit dem Kapitalwert gemäß § 16 BewG und ohne Berücksichtigung des Einheitswertes des betreffenden Grundstückes in Ansatz gebracht. Die Beschwerdeführerin erachtet sich durch diesen Bescheid in ihren Rechten verletzt... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/03 Steuern vom Vermögen32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §298;ABGB §481;BewG 1955 §16;BewG 1955 §51 Abs2;BewG 1955 §69 Abs1 Z2;ErbStG §19;VermStG §4 Abs1;
Rechtssatz: Fruchtgenuß an einem Grundstück (einer Liegenschaft) ist ungeachtet der Erwerbungsart gem § 481 ABGB kein grundbuchsgleiches Recht gem § 51 Abs 2 BewG. Seine Bewertung erfolgt ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 259; AnwBl 1990/3, S 150;
Rechtssatz: Dem Sinn des BewG entsprechend muß der Steuergegenstand in Geld "umgerechnet", also bewertet werden, wenn er nicht selbst in Geld besteht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150032.X04 Im RIS seit 14.01... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BewG 1955;DBAbk BRD 1955 ErbSt Art7; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 245;
Rechtssatz: Art 7 DBAbk mit der BRD auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern, BGBl 1955/220, schließt nicht aus, daß der unter den Progressionsvorbehalt fallende Nachlaß in den beiden vertragschließenden Staaten verschieden bewertet wird. Da jeder der Vertragsstaaten die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §11;BewG 1955;
Rechtssatz: Der im Ertragsteuerrecht bestehende, kaufmännischer Bilanzierung entsprechende Grundsatz, wonach der Bestandnehmer, der Verbesserungen am Bestandgegenstand vornimmt, die als Bestandteil in das Eigentum des Bestandgebers übergehen, bis zur Beendigung des Mietverhältnisses als deren wi... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §16;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 91;
Rechtssatz: Wurde zunächst ein Rentenstammrecht übertragen, auf das fünf Jahre später verzichtet wurde, so sind nicht die nunmehr tatsächlich geleisteten Zahlungen, sondern der kapitalisierte Rentenwert Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §16;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 91;
Rechtssatz: Die Bewertung des bei einer Schenkung erworbenen Vermögens erfolgt regelmäßig nach dem Wert desselben im Zeitpunkt der Zuwendung. Wertveränderungen nach dem Stichtag bleiben außer Betracht (Hinweis E 22.1.1987, 86/16/0018). ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §16;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 91;
Rechtssatz: Bei der Übertragung eines Rentenstammrechtes entsteht die Steuerpflicht hinsichtlich des vollen Wertes des Rechtes sofort. Dieses Recht ist nach den Bestimmungen des § 16 BewG zu bewerten. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §11;BewG 1955 §12;BewG 1955 §13;BewG 1955 §14;BewG 1955 §15;BewG 1955 §16;BewG 1955 §17;BewG 1955 §2;BewG 1955 §3;BewG 1955 §4;BewG 1955 §5;BewG 1955 §6;BewG 1955 §7;BewG 1955 §8;BewG 1955 §9;ErbStG §19 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 19 Abs 1 ErbStG, das gegenüber den BewG lex spezialis ist, richtet sich die Bewertung, soweit nicht in § 19 Abs ... mehr lesen...