Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs1;KVG 1934 §17 Abs1;KVG 1934 §18 Abs1;
Rechtssatz: Die Steuerschuld entsteht bei der Börsenumsatzsteuer im Sinne des § 4 Abs 1 BAO mit dem Abschluß des Anschaffungsgeschäftes. Ob die Bestimmungen über die Erfüllung dieses Rechtsgeschäftes vereinbarungsgemäß ... mehr lesen...
Mit einem Vertrag vom 20. Dezember 1990 hat die Beschwerdeführerin ihre Beteiligung an der M. GmbH, Braunschweig, Bundesrepublik Deutschland, als Sacheinlage in die R. Holding BV, Den Haag, Niederlande, im Werte von hfl 4,512.600,-- eingebracht. Mit Bescheid vom 4. Juli 1991 setzte das Finanzamt Börsenumsatzsteuer gemäß § 22 Abs. 1 Z. 5 iVm § 34 Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG) unter Anwendung eines Steuersatzes von 0,25 % in Höhe von S 70.154,-- fest. In der Berufung gegen di... mehr lesen...
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Norm: KVG 1934 §17 Abs1;KVG 1934 §19 Abs2;KVG 1934 §22 Abs1 Z2;KVG 1934 §22 Abs1 Z4;KVG 1934 §22 Abs1 Z5; Beachte Besprechung in AnwBl Nr 11/1992, S 834-835
Rechtssatz: Gerade im Abs 2 des § 19 KVG, in welcher Gesetzesstelle das im Abgabentatbestand des § 17 KVG enthaltene Merkmal "Wertpapiere" gesetzli... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin veräußerte mit Notariatsakt vom 27. November 1989 Geschäftsanteile an einer Gesellschaft m.b.H. an zwei Erwerber. Die für den Beschwerdefall bedeutsamen Punkte des Vertrages lauten wie folgt: "II Die Übergeberin tritt den einer voll eingezahlten Stammeinlage von S 4,995.000,-- (in Worten: Schilling viermillionenneunhundertfünfundneunzigtausend) entsprechenden Geschäftsanteil an der S-GmbH an die L-GmbH ab und erklärt diese die Annahme des hiemit abgetretenen... mehr lesen...
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Norm: KVG 1934 §17 Abs1;KVG 1934 §18 Abs1;KVG 1934 §18 Abs2 Z3;KVG 1934 §21 Z1; Beachte Besprechung in JZ 1997/18, S 700-702
Rechtssatz: Nach § 18 Abs 2 Z 3 KVG gelten auch bedingte Anschaffungsgeschäfte als Anschaffungsgeschäfte und somit als unbedingt abgeschlossen; dies ohne Rücksicht darauf, ob eine... mehr lesen...
Die Y-Holding-AG, Glarus, Schweiz, war an zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wien beteiligt. Sie trat ihre Anteile mit notariellen Abtretungsverträgen um einen Kaufpreis von sfr 1,170.000,-- (= S 9,500.400,--) bzw. um sfr 330.000,-- (= S 2,679.600,--) an die Beschwerdeführerin ab. Das Finanzamt setzte für diese Erwerbsvorgänge die Börsenumsatzsteuer in der Höhe von S 47.502,-- bzw. S 13.398,-- fest. In den dagegen erhobenen Berufungen brachte die Besc... mehr lesen...
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Norm: KVG 1934 §17 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 6/1992, S 487-488
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/15/0073
Rechtssatz: Vom Abschluß eines Anschaffungsgeschäftes (Verpflichtungsgeschäftes) über Wertpapiere im Sinne des § 17 Abs 1 KVG kann erst bei dem rec... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/03 GesmbH-Recht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GmbHG §76 Abs2;KVG 1934 §17 Abs1; Beachte Besprechung in AnwBl 6/1992, S 487-488
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/15/0073
Rechtssatz: Das Verpflichtungsgeschäft zur Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH bedarf zu seiner Rechts... mehr lesen...
An der A-GmbH mit dem Sitz in Wien waren im Jahr 1985 W mit einer zur Hälfte bar eingezahlten Stammeinlage von S 980.000,-- und H mit einer zur Hälfte bar eingezahlten Stammeinlage von S 1.020.000,-- beteiligt. Mit Notariatsakt vom 17. Oktober 1985 erklärte W, seinen Geschäftsanteil um den Abtretungspreis von S 500.000,-- der Beschwerdeführerin abzutreten; diese erklärte die Vertragsannahme. Für diesen Vorgang setzte das Finanzamt gemäß den §§ 17, 21 und 22 Kapitalverkehrsteuerges... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern
Norm: KVG 1934 §17 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 104; AnwBl 9/1990, S 515;
Rechtssatz: Die Börsenumsatzsteuer knüpft nicht an den tatsächlich bewirkten Umsatz (die Lieferung oder Leistung) an, sondern an das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, das die Verpflichtung zur Übereignung der We... mehr lesen...