RS Vwgh 1990/3/5 89/15/0125

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Veröffentlicht am 05.03.1990
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §17 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 104; AnwBl 9/1990, S 515;

Rechtssatz

Die Börsenumsatzsteuer knüpft nicht an den tatsächlich bewirkten Umsatz (die Lieferung oder Leistung) an, sondern an das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, das die Verpflichtung zur Übereignung der Wertpapiere (des Geschäftanteiles) begründet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150125.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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