RS Vwgh 1992/1/20 91/15/0072

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Veröffentlicht am 20.01.1992
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §17 Abs1;

Beachte

Besprechung in AnwBl 6/1992, S 487-488 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/15/0073

Rechtssatz

Vom Abschluß eines Anschaffungsgeschäftes (Verpflichtungsgeschäftes) über Wertpapiere im Sinne des § 17 Abs 1 KVG kann erst bei dem rechtswirksamen Zustandekommen des Rechtsgeschäftes gesprochen werden. Der Ort, an dem das geschieht, ist der Abschlußort.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150072.X01

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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