Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 28. Februar 2003 als Volksschuldirektor (Verwendungsgruppe L 2) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Seine letzte Dienststelle war die Volksschule H., deren Leiter er ab 1. September 1994 gewesen war. Der Ruhestandsversetzung, die auf Ansuchen des Beschwerdeführers vom 6. September 2001 erfolgte, war ein Sonderurlaub gemäß § 115f des Landeslehrer-D... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §57 Abs3 impl;GehG 1956 §57 Abs4 idF 1977/662;GehG 1956 §57;LDG 1984 §115f;
Rechtssatz: Für die Erhöhung der Dienstzulage nach § 57 (hier Abs. 4) GehG 1956 ist generell die tatsächliche Dauer der Ausübung der Leiterfunktion maßgeblich. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers stellte die Zeit seines Sonderurlaubes, während der er vom Dienst befreit (en... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §3;GehG 1956 §57 Abs2;GehG 1956 §57;LDG 1984 §115f Abs5 idF 2001/I/047;LDG 1984 §115f;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat keinen Sonderurlaub nach der Bestimmung des § 57 LDG 1984, sondern einen Sonderurlaub - unmittelbar vor dem Antritt des Ruhestandes - nach Maßgabe des § 115f leg. cit. in Anspruch genommen. Daher ist im Beschwerdefall zur Ermittlung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit seiner Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. Jänner 2001 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Mit Wirksamkeit vom 1. August 1991 war er bis zur definitiven Besetzung der Direktorstelle mit der provisorischen Leitung des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums K betraut und mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1992 zum Direktor dieser Schule ernannt worden. Der Beschwerdeführer war in der Zeit vom 4. Juni 1996 bis zum 5... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §3 Abs2;GehG 1956 §57 Abs3 idF 1977/662;GehG 1956 §57;
Rechtssatz: Bei der Dienstzulage nach § 57 GehG 1956 handelt es sich nicht um eine Nebengebühr, sondern um eine Zulage nach § 3 Abs. 2 GehG 1956. Die Frage der Gebührlichkeit der Dienstzulage trotz des Entfalles der anspruchsbegründenden Verwendung kann im vorliegenden Fall im Hinblick auf die unstrittigen besoldungsr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die private Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik der Franziskanerinnen in V. Der Beschwerdeführer ist gemäß § 9 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1995 (BLVG), zur Unterstützung des Schulleiters bestellt. Die private Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik der Franziskanerinnen in V hat 11 Klassen; an dieser Anstalt werden Ü... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz64/02 Bundeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BLVG 1965 §9 Abs2 idF 1994/016;GehG 1956 §57;GehG 1956 §59c Abs1 idF 2000/I/142;SchUG 1986 §9 Abs1 idF 1996/767;SchulleiterzulagenV §2 Abs1 Z5 idF 1985/509;SchulleiterzulagenV §4 Z1 idF 1977/503;VwRallg;
Rechtssatz: Handelte es sich nach Ansicht des Verordnungsgebers bei den in § 4 Z. 1 der Schulleiter-Zulagenver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in der Verwendungsgruppe L 2 a 2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Höheren Technischen Bundeslehranstalt X als Abteilungsvorstand zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Antrag vom 8. Juni 1988 begehrte der Beschwerdeführer die Neubemessung seiner Dienstzulage als Abteilungsvorstand. Die Dienstbehörde erster Instanz stellte mit Bescheid vom 22. Dezember 1988 fest, daß dem Beschwerdeführer als Abteilungsvorstand an der g... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht in der Verwendungsgruppe L 2 a 2 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe X als Fachvorstand zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Antrag vom 22. März 1988 begehrte die Beschwerdeführerin die Neubemessung ihrer Dienstzulage als Fachvorstand. Die Dienstbehörde erster Instanz stellte mit Bescheid vom 13. Juni 1988 fest, daß der Beschwerdeführerin als Fachvorstand an der ge... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §57 Abs5;GehG 1956 §57;GehG 1956 §58 Abs1;GehG 1956 §58 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/27 89/12/0003 5
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Da kein sachlicher Grund für eine Unterscheidung zwischen Leitern von Unterrichtsanstalten nach § 57 GehG im Verhältnis zu den in § 58 Abs 1 GehG angeführten Bediensteten (Stellvertreter von Leitern, Abteilungsvor... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §57; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
89/12/0006 bis 89/12/0009, 89/12/0022, 89/12/0023, 89/12/0087;
Rechtssatz: Die Abs 1 bis 7 des § 57 GehG sind für die Bemessung der Dienstzulage grundsätzlich als zusammengehörig zu sehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989120003.X04 ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §57;GehG 1956 §58 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0247 E 12. Oktober 1987 VwSlg 12552 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Einem Fachoberlehrer (VGr L2a2) gebührt auf Grund seiner Funktion als Erziehungsleiter am Schülerheim einer berufsbildenden höheren Schule für Körperbehinderte (Sonderlehranstalt) die Dienstzulage, die ihm im Fall seiner fiktiven Überstellung in d... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §57;GehG 1956 §58 Abs2;
Rechtssatz: Einem Fachoberlehrer (VGr L2a2) gebührt auf Grund seiner Funktion als Erziehungsleiter am Schülerheim einer berufsbildenden höheren Schule für Körperbehinderte (Sonderlehranstalt) die Dienstzulage, die ihm im Fall seiner fiktiven Überstellung in die VGr L1 zustünde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...