RS Vwgh 1990/9/27 89/12/0003

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Veröffentlicht am 27.09.1990
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §57;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 89/12/0006 bis 89/12/0009, 89/12/0022, 89/12/0023, 89/12/0087;

Rechtssatz

Die Abs 1 bis 7 des § 57 GehG sind für die Bemessung der Dienstzulage grundsätzlich als zusammengehörig zu sehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120003.X04

Im RIS seit

06.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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