Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §58 Abs2;B-VG Art130 Abs2;GehG 1956 §21a idF 2004/I/176;GehG 1956 §21g Abs3;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0178 E 22. Juli 1999 RS 4hier: ohne den Klammerausdruck am Ende Stammrechtssatz Die Versagung der gesetzlich notwendigen Zustimmung zum Begehren des Bea... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: AuslandsverwendungsV 2005 §2 Abs3;GehG 1956 §21 idF 2004/I/176;GehG 1956 §21a idF 2004/I/176;GehG 1956 §21g Abs3 idF 2004/I/176;RGV 1955 §26 Abs1 Z1 idF 2004/I/176;RGV 1955 §26 idF 2004/I/176;
Rechtssatz: Aus § 21 GehG 1956 - auf den § 26 Abs. 1 Z. 1 RGV 1955 u.a. verweist - erhellt, dass die §§ 21a bis 21h nur auf den Ersatz jener besonderen Kosten abz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht im Bereich der belangten Behörde in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht den Dienst an der Österreichischen Vertretung bei den Vereinten Nationen in XY (was auch für den gesamten verfahrensgegenständlichen Zeitraum zutrifft). Die Beschwerdefälle entsprechen hinsichtlich des rechtserheblichen Sachverhaltes, der maßgeblichen Rechtslage, sowie des Umfanges der Anfechtung jenen, die Gegenstand des hg. Erkenntnisses vom heutige... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht im Bereich der belangten Behörde in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht den Dienst an der Österreichischen Botschaft in X (was auch für den gesamten verfahrensgegenständlichen Zeitraum zutrifft). Im Beschwerdefall geht es um die dem Beschwerdeführer im Zeitraum ab dem 1. Jänner 2005 gebührende Kaufkraftausgleichszulage (§ 21b GehG), wobei insbesondere (das ist der Kern des Streites) strittig ist, welcher Paritätswert zugrundez... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht im Bereich der belangten Behörde in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht den Dienst an der Österreichischen Vertretung bei den Vereinten Nationen in XY (was auch für den gesamten verfahrensgegenständlichen Zeitraum zutrifft). Die Beschwerdefälle entsprechen hinsichtlich des rechtserheblichen Sachverhaltes der maßgeblichen Rechtslage sowie des Umfanges der Anfechtung jenen, die Gegenstand des hg. Erkenntnisses vom heutigen ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht im Bereich der belangten Behörde in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht den Dienst an der Österreichischen Vertretung bei den Vereinten Nationen in XY (was auch für den gesamten verfahrensgegenständlichen Zeitraum zutrifft). Die Beschwerdefälle entsprechen hinsichtlich des rechtserheblichen Sachverhaltes und der maßgeblichen Rechtslage sowie des Umfanges der Anfechtung jenen, die Gegenstand des hg. Erkenntnisses vom heu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht im Bereich der belangten Behörde in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht den Dienst an der Österreichischen Vertretung bei den Vereinten Nationen in XY (was auch für den gesamten verfahrensgegenständlichen Zeitraum zutrifft). Die Beschwerdefälle entsprechen hinsichtlich des rechtserheblichen Sachverhaltes der maßgeblichen Rechtslage sowie des Umfanges der Anfechtung jenen, die Gegenstand des hg. Erkenntnisses vom heutige... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht im Bereich der belangten Behörde in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht den Dienst an der Österreichischen Vertretung bei den Vereinten Nationen in XY (was auch für den gesamten verfahrensgegenständlichen Zeitraum zutrifft). Die Beschwerdefälle entsprechen hinsichtlich des rechtserheblichen Sachverhaltes, der maßgeblichen Rechtslage, sowie des Umfanges der Anfechtung jenen, die Gegenstand des hg. Erkenntnisses vom heutige... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht im Bereich der belangten Behörde in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht den Dienst an der Österreichischen Vertretung bei den Vereinten Nationen in XY (im verfahrensgegenständlichen Zeitraum zunächst beim Österreichischen Generalkonsulat in New York). Die Beschwerdefälle entsprechen hinsichtlich des rechtserheblichen Sachverhaltes der maßgeblichen Rechtslage sowie des Umfanges der Anfechtung jenen, die Gegenstand des hg. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art18 Abs2;GehG 1956 §21b idF 2004/I/176;GehG 1956 §21g Abs3 idF 2004/I/176;GehG 1956 §21g Abs4 Z2 idF 2004/I/176;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/06/0233 E 19. Dezember 2006 2006/06/0158 E 21. Februar 2007 2006/06/0153 E 19. Dezember 2006
Rechtssatz: Aus § 21g Abs. 3 zwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof18 Kundmachungswesen63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BGBlG 2004 §4 Abs1 Z2;B-VG Art18 Abs2;GehG 1956 §21 impl;GehG 1956 §21b idF 2004/I/176;GehG 1956 §21g Abs3 idF 2004/I/176;GehG 1956 §21g Abs4 Z2 idF 2004/I/176;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/06/0233 E 19. Dezember 2006 2006/06/0158 E 21. Feb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof18 Kundmachungswesen40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §52 Abs1;AVG §52 Abs2;AVG §52;BGBlG 2004 §4 Abs1 Z2;B-VG Art18 Abs2;GehG 1956 §21 impl;GehG 1956 §21b idF 2004/I/176;GehG 1956 §21g Abs3 idF 2004/I/176;GehG 1956 §21g Abs4 Z2 idF 2004/I/176;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen S... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art18 Abs2;B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §21 impl;GehG 1956 §21b idF 2004/I/176;GehG 1956 §21g Abs3 idF 2004/I/176;GehG 1956 §21g Abs4 Z2 idF 2004/I/176;StGG Art2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/06/0233 E 19. Dezember 2006 2006/06/0158 E 21. Februar 2007 2006/06/0153 E 19. Dezember 2006
Rechtssatz: ... mehr lesen...