Der Beschwerdeführer steht als Gesandter - Botschaftsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Österreichische Botschaft in B. Auf Grund des Vorbringens in der Beschwerde und des angefochtenen, vorgelegten Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde Anträge des Beschwerdeführers vom 3. September 1999 und 21. April 2000 auf Gewährung eines Erziehungszuschu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §182 Abs1;GehG 1956 §21 Abs1 Z3;GehG 1956 §21 Abs3 Z3;GehG 1956 §4 Abs1;
Rechtssatz: Der Begriff SEINE KINDER in § 21 Abs 3 Z 3 GehG (wonach ua bei der Bemessung des Auslandsaufenthaltszuschusses auf die Kosten der Erziehung und Ausbildung dieser Kinder billige Rücksicht zu nehmen ist) umfasst leibliche Kinder des Beamten, also e... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §21 Abs1 Z2;GehG 1956 §21 Abs1 Z3;GehG 1956 §21 Abs3 Z3;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund des Regelungsinhaltes und der Systematik des § 21 GehG kommt eine Berücksichtigung der Schulkosten, die der Beamte für die Ausbildung seiner Stieftochter aufgewendet hat, bei der Bemessung des Auslandsaufenthaltszuschusses nicht in Betracht (im Übrigen auch nicht be... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (das Nähere hiezu ist dem zur Ruhestandsversetzung ergangenen hg. Erkenntnis vom 1. Februar 1995, Zl. 92/12/0286, zu entnehmen). Der Beschwerdeführer hat insbesondere seit 1992 eine große Menge von Besch... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21;
Rechtssatz: Es kann im Rahmen der in einer Gesamtschau unter Bedachtnahme auf die Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden Bemessung der Auslandsverwendungszulage der Billigkeit entsprechen, auch darauf Bedacht zu nehmen, ob der betreffende Bedienstete nicht nur für die Kosten einer Wohnung am ausländischen Dienstort, sondern auch aus wichtigen, berücksichtigungswürd... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20;GehG 1956 §21 Abs1 litb;GehG 1956 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0125 E 9. September 1985 VwSlg 11834 A/1985 RS 4 Stammrechtssatz "Repräsentieren" bedeutet, an Stelle eines anderen, nämlich des Rechtsträgers oder einer übergeordneten Einrichtung, aufzutreten. Der Dienstnehmer "repräsentiert" nicht sich selbst, sondern eine übergeordnete Institution, ... mehr lesen...
Index: E1E10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte59/04 EU - EWR63/02 Gehaltsgesetz
Norm: 11997E234 EG Art234;GehG 1956 §20;GehG 1956 §21;MRK Art6;VwGG §38a;VwGG §39 Abs2 Z6; Beachte Kein Vorabentscheidungsantrag aus sonstigen Gründen (RIS: keinVORAB3);
Rechtssatz: Von der Durchführung der vom Beschwerdeführer beantragten mündlichen Verhandlung konnte gemäß § 39 Abs 2 Z 6 VwGG Abstand genom... mehr lesen...
Index: E6J63/02 Gehaltsgesetz
Norm: 61995CJ0299 Kremzow VORAB;GehG 1956 §20;GehG 1956 §21 Abs1 litb;GehG 1956 §21 Abs3;
Rechtssatz: Kosten im Sinne des § 21 Abs 1 lit b und 3 GehG, deren Ersatz nach den Umständen des Falles unbillig im Sinne dieser Gesetzesbestimmung wäre, sind nicht deshalb solche im Sinne des § 20 GehG. Gerichtsentscheidung EuGH 61995J0299 Kremzow VORAB; E... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Botschaftsrätin im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Soweit vorliegendenfalls erheblich, wurde sie an der österreichischen Botschaft in Bonn verwendet. In diesem Zusammenhang richtete die belangte Behörde an die Beschwerdeführerin ein Dienstrechtsmandat vom 24. November 1992, in welchem zunächst eine Feststellung über die Gebührlichkeit eines Gruppenpauschales für Üb... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs2 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Bei einer Bemessung einer Auslandsverwendungszulage ist nicht nur auf die in § 21 Abs 3 GehG genannten Kriterien, sondern überdies darauf Bedacht zu nehmen, dass ein Teilersatz auch nach § 21 Abs 2 GehG erfolgt. Das bedeutet, dass die Bemessung zunächst nach § 21 Abs 3 GehG aufgrund der dort genannten Krit... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z2 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs3 Z1 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs5 idF 1992/314;
Rechtssatz: Eine EINGANGSVORAUSSETZUNG für die Gebührlichkeit einer Auslandsverwendungszulage ist, dass dem Beamten überhaupt BESONDERE KOSTEN im Sinne des § 21 Abs 1 Z 2 GehG entstehen, wenngleich auch diese Eingangsvoraussetzung nur grundsätzlich gilt, weil sie ebenfalls durch d... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z2 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs2 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Die Auslandsverwendungszulage ist dazu bestimmt, die in § 21 Abs 1 Z 2 GehG umschriebenen BESONDEREN KOSTEN abzudecken (zur Abgrenzung der Auslandsverwendungszulage zum Auslandsaufenthaltszuschuss gemäß § 21 Abs 1 Z 3 GehG siehe die E vo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist seit 1994 Botschafter in A. Mit Antrag vom 10. Oktober 1995 brachte der Beschwerdeführer vor, seine Gattin sei während seiner Inlandsverwendung von Dezember 1990 bis August 1994 beim Wiener Stadtschulrat als Lehrerin mit Sondervertrag beschäftigt gewesen. Da er "der Rotation" unterliege, zuletzt im März 1994 ins Ausland versetzt worden sei und seine Gattin mit ihm im gemeinsamen Haushalt ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z2 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Auch wenn ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch der Ehefrau auf Bereitstellung entsprechender Mittel zur Leistung von Pensionsversicherungsbeiträgen zu verneinen sein sollte, kann nicht gesagt werden, dass das Ansinnen eines Beamten auf Ersatz der im Interesse seiner mittelosen bzw einkommenslosen Ehefr... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Die Überwälzung eines Aufwandes auf den öffentlich-rechtlichen Dienstgeber kommt - sowohl beim Auslandsaufenthaltszuschuss als auch bei der Auslandsverwendungszulage - gemäß § 21 Abs 3 GehG nur insoweit in Betracht, als sie der Billigkeit entspricht, wobei die Beurteilung aus einer Gesamtschau unter Bedachtnahme auch auf die übrigen in d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er steht seit Februar 1993 an der österreichischen Botschaft in Ottawa als Botschafter in Verwendung. Er hat vier Kinder, näherhin die Söhne M. (geboren 1972) und J. (geboren 1974), die Tochter M. E. (geboren am 29. April 1976) und den Sohn R. (geboren 1978). Verfahrensgegenständlich sind zwei Anträge des Beschwerdeführers vom 15. Juni 1995 und vom 11. Juli 1996 auf Übernahme näher bezeichneter ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: ABGB §137 Abs2;ABGB §21 Abs2;GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Obwohl die unter dem Begriff OBSORGE zusammengefassten elterlichen Rechte und Pflichten mit der Volljährigkeit des Kindes erlöschen, kann ein Ersatz von Kosten für die Ausbildung des Kindes im Ausland der Billigkeit entsprechen... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/11 93/12/0181 1 Stammrechtssatz Ob Ausbildungskosten im Wege der höheren Bemessung der Auslandsverwendungszulage teilweise auf den öffentlich-rechtlichen Dienstgeber überwälzt werden können, ist nach Billigkeit aus einer Gesamtschau unter Bedachtnahme auch auf die übrigen in § 21 GehG umschriebenen Bemessungsparame... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Bei Prüfung der Frage, ob die ausländischen Studiengebühren des Kindes eines im Ausland verwendeten Beamten bei einer Berechnung des Auslandsaufenthaltszuschusses gem § 21 Abs 3 GehG zu berücksichtigen sind, ist der Mehraufwand, der dem Beamten durch das Studium des Kindes im Ausland entstanden ist, dem fiktiven Mehraufwand gegenüberzust... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht im Bereich der belangten Behörde in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im streitgegenständlichen Zeitraum wurde er als Vizekonsul an der österreichischen Botschaft in Nairobi verwendet (in der Folge kurz: Botschaft); diese Verwendung dauerte bis zum Sommer 1994. Im Zuge seiner Verwendung in Nairobi übersiedelte der Beschwerdeführer in ein Haus, das er ab 1. März 1991 angemietet hatte, wobei sich der Mietzins (zunächst) auf monatlich KSh 3... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Der Ersatz vermeidbarer überhöhter Aufwendungen für Mietzinskosten wird in aller Regel nicht der Billigkeit iSd § 21 Abs 3 GehG entsprechen. Diese Frage kann aber nicht generell-abstrakt, sondern nur an Hand der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. Maßgeblich sind daher die lokalen Gegebenheiten,... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Beim monatlichen Mietzins handelt es sich um Kosten iSd § 21 Abs 1 Z 3 GehG. Bei der Bemessung der Auslandsverwendungszulage kommt eine (gänzliche oder teilweise) Überwälzung des Mietzinses auf den Dienstgeber gemäß § 21 Abs. 3 GehG (idF vor und nach dem 1. 7. 1992) nur insoweit in Betracht, als sie der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum wurde er als Botschaftssekretär bzw. Botschaftsrat an der österreichischen Botschaft in Paris (in der Folge kurz: Botschaft) verwendet. Mit Erledigung vom 6. August 1993 legte die Botschaft einen Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung eines Erziehungskostenbeitrages für dessen am 30. März 1... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs3 Z3 idF 1992/314;
Rechtssatz: Für die Frage, ob Kosten typologisch unter § 21 Abs 1 Z 3 GehG zu subsumieren sind, kommt es auf die "Unvermeidbarkeit" solcher Kosten nicht an (hier: Die Kosten für den Besuch einer französischen Privatschule anstelle einer kostenlosen öff französischen Schule bzw der vom Wohnort entfernter gelegene... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/11 93/12/0181 1
(hier: Bei Bemessung des Auslandsaufenthaltszuschusses waren
die Kosten für den Besuch einer französischen Privatschule
anstelle einer kostenlosen französischen Schule nicht zu
berücksichtigen). Stammrechtssatz Ob Ausbildungskosten im Wege der höheren Bemessung der Auslandsverwendungszulage teilweis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; im beschwerdegegenständlichen Zeitraum wurde er als Botschaftssekretär an der Österreichischen Botschaft in S verwendet. Er trat dort seinen Dienst unmittelbar nach seiner Ankunft am 30. Juni 1994 an und wohnte mit seiner Familie bis zum 7. August 1994 in einem Hotel; streitgegenständlich sind diese Hotelkosten. Am 7. Juli 1994 berichtete die österreichische Botschaft in S (in der Folge kurz: Bot... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/11 93/12/0181 1
(hier: Antrag auf Ersatz von Hotelkosten zur vorübergehenden
Unterbringung eines Beamten des diplomatischen Dienstes und
seiner Angehörigen im Ausland bis zur Erlangung einer
zumutbaren Wohnung). Stammrechtssatz Ob Ausbildungskosten im Wege der höheren Bemessung der Auslandsverwendungszulage teilwei... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (das Nähere hiezu ist dem zur Ruhestandsversetzung ergangenen hg. Erkenntnis vom 1. Februar 1995, Zl. 92/12/0286, zu entnehmen). Der Beschwerdeführer hat inbesondere seit 1992 eine große Menge von Besche... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 litb;GehG 1956 §21 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/12/0269 96/12/0255
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Frage, inwieweit ein Ersatz der Anschaffungskosten und Transportkosten der Billigkeit entspricht, ist auch auf einen "Vorfinanzierungsaufwand" Bedacht zu nehmen. Andererseits ist in bezug a... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20;GehG 1956 §21 Abs1 litb;GehG 1956 §21 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/12/0269 96/12/0255 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0125 E 9. September 1985 VwSlg 11834 A/1985 RS 4 Stammrechtssatz "Repräsentieren" bedeutet, an Stelle eines anderen, nämlich des Rechtsträgers oder einer übergeordneten... mehr lesen...