Die Beschwerdeführerin stand als Landeslehrerin bis Ende November 2004 in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten und steht seit 1. Dezember 2004 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Land Kärnten. Die beschwerdegegenständlichen besoldungsrechtlichen Ansprüche beziehen sich auf die Zeit ihrer Verwendung an der Österreichisch-Ungarischen Europaschule in Budapest (in der Folge kurz: Schule) während ihres aktiven Dienstverhältnisses. Mit ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die Witwe des am 18. Jänner 2005 verstorbenen Ministerialrat in Ruhe Dr. B K, der in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund stand. Mit Bescheid des Bundespensionsamtes vom 10. März 2005 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführerin nach ihrem verstorbenen Ehemann vom 1. Februar 2005 an ein Witwenversorgungsgenuss von monatlich brutto EUR 1.433,50 und eine Nebengebührenzulage zum Witwenversorgungsgenuss von monatlich brutto EUR 20,5... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §49 Abs3 Z1;BKUVG §19 Abs1;BKUVG §26 Abs1;GehG 1956 §21 Abs1 Z2 idF 2001/I/087;GehG 1956 §21 Abs1 Z2 idF 2003/I/130;GehG 1956 §21 Abs12 idF 2001/I/087;GehG 1956 §21 Abs12 idF 2003/I/130;GehG 1956 §21g;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht im Bereich der belangten Behörde in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht den Dienst an der Österreichischen Vertretung bei den Vereinten Nationen in XY (was auch für den gesamten verfahrensgegenständlichen Zeitraum zutrifft). Die Beschwerdefälle entsprechen hinsichtlich des rechtserheblichen Sachverhaltes, der maßgeblichen Rechtslage, sowie des Umfanges der Anfechtung jenen, die Gegenstand des hg. Erkenntnisses vom heutige... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht im Bereich der belangten Behörde in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht den Dienst an der Österreichischen Vertretung bei den Vereinten Nationen in XY (was auch für den gesamten verfahrensgegenständlichen Zeitraum zutrifft). Die Beschwerdefälle entsprechen hinsichtlich des rechtserheblichen Sachverhaltes der maßgeblichen Rechtslage sowie des Umfanges der Anfechtung jenen, die Gegenstand des hg. Erkenntnisses vom heutigen ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht im Bereich der belangten Behörde in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht den Dienst an der Österreichischen Vertretung bei den Vereinten Nationen in XY (was auch für den gesamten verfahrensgegenständlichen Zeitraum zutrifft). Die Beschwerdefälle entsprechen hinsichtlich des rechtserheblichen Sachverhaltes und der maßgeblichen Rechtslage sowie des Umfanges der Anfechtung jenen, die Gegenstand des hg. Erkenntnisses vom heu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht im Bereich der belangten Behörde in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht den Dienst an der Österreichischen Vertretung bei den Vereinten Nationen in XY (was auch für den gesamten verfahrensgegenständlichen Zeitraum zutrifft). Die Beschwerdefälle entsprechen hinsichtlich des rechtserheblichen Sachverhaltes der maßgeblichen Rechtslage sowie des Umfanges der Anfechtung jenen, die Gegenstand des hg. Erkenntnisses vom heutige... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht im Bereich der belangten Behörde in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht den Dienst an der Österreichischen Vertretung bei den Vereinten Nationen in XY (was auch für den gesamten verfahrensgegenständlichen Zeitraum zutrifft). Die Beschwerdefälle entsprechen hinsichtlich des rechtserheblichen Sachverhaltes, der maßgeblichen Rechtslage, sowie des Umfanges der Anfechtung jenen, die Gegenstand des hg. Erkenntnisses vom heutige... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht im Bereich der belangten Behörde in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht den Dienst an der Österreichischen Vertretung bei den Vereinten Nationen in XY (im verfahrensgegenständlichen Zeitraum zunächst beim Österreichischen Generalkonsulat in New York). Die Beschwerdefälle entsprechen hinsichtlich des rechtserheblichen Sachverhaltes der maßgeblichen Rechtslage sowie des Umfanges der Anfechtung jenen, die Gegenstand des hg. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Botschaftsrätin im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Soweit vorliegendenfalls erheblich, wurde sie an der österreichischen Botschaft in Bonn verwendet. In diesem Zusammenhang richtete die belangte Behörde an die Beschwerdeführerin ein Dienstrechtsmandat vom 24. November 1992, in welchem zunächst eine Feststellung über die Gebührlichkeit eines Gruppenpauschales für Üb... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs12 idF 1992/314;
Rechtssatz: Die Kaufkraftausgleichszulage und die Auslandsverwendungszulage sind ihrem Wesen nach, wie sich auch aus § 21 Abs 12 GehG ergibt, ein Aufwandersatz, sind daher nicht dazu bestimmt, zu einer Bereicherung des Beamten zu führen. Der Verwaltungsgerichtshof hat dies für die Kaufkraft-Ausgleichszulage gemäß § 21 GehG in der Fassung BGBl Nr 19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten (GP) Kleinwalsertal. Mit Dienstrechtsmandat vom 18. März 1994 verfügte die belangte Behörde gemäß § 21 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, daß die dem Beschwerdeführer für die Zeit seiner Dienstzuteilung (17. Jänner bis 17. April 1994) zum GP Kleinwalsertal in Hirschegg gebührende Kaufkraft... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: DVG 1984 §2 Abs1;DVG 1984 §2 Abs2;DVV 1981 §1 Abs1;GehG 1956 §21 Abs1;GehG 1956 §21 Abs12;
Rechtssatz: Gegenstand einer Übertragung nach § 2 Abs 2 DVG 1984 können nur jene Angelegenheiten sein, zu deren Besorgung die oberste Dienstbehörde nach dem ersten Satz des § 2 Abs 2 DVG 1984 subsidiär zuständig ist, nicht aber solche, die ihr nach § 2 Abs 1 Satz 1 ... mehr lesen...