Entscheidungen zu § 20b Abs. 3 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Erkenntnis 1997/10/22 93/12/0197

Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Klagenfurt. Am 27. Oktober 1992 faßte der Gemeinderat der Stadt Klagenfurt den Beschluß, den Sicherheitswachebeamten der BPD Klagenfurt auch ohne Uniform gegen Vorweis eines Dienstausweises freie Fahrt auf den städtischen Bussen zu gewähren. Die Sicherheitswachebeamten seien jedoch darauf aufmerksam zu machen, daß sie - auch wenn ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 93/12/0197

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs1 idF vor 1987/237;GehG 1956 §20b Abs3 idF vor 1987/237;GehG 1956 §20b Abs4 idF vor 1987/237; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0052 E 20. April 1989 VwSlg 12905 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Unter den "notwendigen monatlichen Fahrtauslagen" iSd § 20 b Abs 1 Z 3 GehG sind die für den Beamten in Betracht kommenden Fahrtauslagen zu verstehen. Eine individuelle Fr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1995/12/12 94/12/0117

Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er hat insbesondere seit 1992 mehr als 100 Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie Anträge beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Für den gegenständlichen Beschwerdefall ist festzuhalten, daß der B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.12.1995

RS Vwgh 1995/12/12 94/12/0117

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs2;GehG 1956 §20b Abs3;
Rechtssatz: Die Regelung des § 20b Abs 3 GehG zeigt, daß der Gesetzgeber einen Beitrag zu den Fahrtkosten eines Beamten nur dann vorsieht, wenn diese die Kosten eines zu benützenden Massenbeförderungsmittels im Dienstort übersteigen. Wenn die Benützung eines innerstädtischen Massenbeförderungsmittels nicht in Betracht kommt (arg: in den übri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.12.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/24 88/12/0123

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung mit Sitz in Wien (die seit der Novelle des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 45/1991, wieder in den Planstellenbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz fällt. Mit Schreiben vom 9. Juni 1983 gab der Beschwerdeführer seiner Dienstbehörde bekannt, er habe seinen "Hauptwohnsitz" ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.06.1992

RS Vwgh 1992/6/24 88/12/0123

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs3;GehG 1956 §20b Abs6 Z2;
Rechtssatz: § 20b Abs 3 GehG legt abschließend fest, welchen Fahrtkostenanteil der Beamte selbst zu tragen hat. Für über diesem Eigenanteil liegende Fahrtkosten gebührt dem Beamten bei Vorliegen der im § 20b GehG geregelten Voraussetzungen (einschließlich des Nichtvorliegens von Ausschlußgründen) ein Fahrtkostenzuschuß. Das Gesetz enthäl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/19 87/12/0111

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Für die Wegstrecke zwischen seiner Wohnung in XY und der Dienststelle benützt er eine Autobuslinie der Österreichischen Bundesbahnen, die in Wien ihre Endstation beim Bahnhof Wien-Mitte hat. Mit Schreiben an seine Dienststelle vom 18. Februar 1987 machte er geltend, daß der ihm derzeit zuerkannte Fahrtkostenzuschuß in Höhe von S 26... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.02.1992

RS Vwgh 1992/2/19 87/12/0111

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs1 idF vor 1987/237;GehG 1956 §20b Abs3 idF vor 1987/237;GehG 1956 §20b Abs4 idF vor 1987/237;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0052 E 20. April 1989 VwSlg 12905 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Unter den "notwendigen monatlichen Fahrtauslagen" iSd § 20 b Abs 1 Z 3 GehG sind die für den Beamten in Betracht kommenden Fahrtausl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1992

RS Vwgh 1989/4/20 88/12/0052

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs1 idF vor 1987/237;GehG 1956 §20b Abs3 idF vor 1987/237;GehG 1956 §20b Abs4 idF vor 1987/237;
Rechtssatz: Unter den "notwendigen monatlichen Fahrtauslagen" iSd § 20 b Abs 1 Z 3 GehG sind die für den Beamten in Betracht kommenden Fahrtauslagen zu verstehen. Eine individuelle Freifahrtberechtigung auf einer (für die Ermittlung des Fahrtkostenzuschusses bedeutsamen) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1989

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