RS Vwgh 1989/4/20 88/12/0052

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Veröffentlicht am 20.04.1989
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs1 idF vor 1987/237;
GehG 1956 §20b Abs3 idF vor 1987/237;
GehG 1956 §20b Abs4 idF vor 1987/237;

Rechtssatz

Unter den "notwendigen monatlichen Fahrtauslagen" iSd § 20 b Abs 1 Z 3 GehG sind die für den Beamten in Betracht kommenden Fahrtauslagen zu verstehen. Eine individuelle Freifahrtberechtigung auf einer (für die Ermittlung des Fahrtkostenzuschusses bedeutsamen) Teilstrecke mindert daher diese Auslagen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120052.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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