I. Im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen erstinstanzlichen Bescheides stand die Beschwerdeführerin als Oberrätin (Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 2) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem ohne Geschäftszahl ergangenen Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28. Dezember 2004, der Beschwerdeführerin zugestellt am 5. Jänner 2005, wurde das bis dahin festgesetzte Pauschale für die der Beschwerdeführerin gemäß § 18 Gehaltsgesetz 1956 gebühr... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs1 Z6 idF 1972/214;GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214;GehG 1956 §18 Abs1 idF 1972/214;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob eine "wesentliche Änderung" des für die Bemessung der pauschalierten Nebengebühr maßgeblichen Sachverhaltes im Sinne des § 15 Abs. 6 GehG eingetreten ist, ist von jenem Sachverhalt auszugehen, der der letzten (rechtskräftigen) Bemessung der pauscha... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberrätin in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Finanzamt für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien. Mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 26. September 2000 wurde das für die Beschwerdeführerin bisher festgesetzte Pauschale für die von ihr gemäß § 18 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Gehaltsgesetz 1956 (GG) bemessene Mehrleistungszulage gemäß § 15 Abs. 6 leg. cit... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §18 Abs1;
Rechtssatz: Urlaubsbedingte Abwesenheiten haben bei der Bewertung einer "außergewöhnlichen Dauer und Häufigkeit der Abwesenheit vom Dienst", die die Ermittlung monatlicher Durchschnittswerte unmöglich und damit eine Neubemessung der pauschalierten Nebengebühr zulässig machen würde, außer Betracht zu bleibe... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0050 E 19. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Eine Neubemessung (Nullbemessung) der pauschalierten Nebengebühr nach § 15 Abs. 6 des Gehaltsgesetzes 1956 darf nicht ALLEINE auf das Vorliegen einer (oder mehrerer) der Voraussetzungen des § 15 Abs. 5 leg. cit. für eine A... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Amtsrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Finanzamt Graz-Stadt. Mit Bescheid vom 3. September 1974 wurde der Beschwerdeführerin von der belangten Behörde gemäß § 15 Abs. 6 des Gehaltsgesetzes 1956 in der Fassung der 24. Gehaltsgesetz-Novelle das mit Bescheid vom 10. Mai 1974 festgesetzte Pauschale für die ihr gemäß § 18 leg. cit. gebührende Mehrleistungszulage mit Wirksamkeit vom 1. Jänner ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §18 Abs1;
Rechtssatz: Eine Neubemessung (Nullbemessung) der pauschalierten Nebengebühr nach § 15 Abs. 6 des Gehaltsgesetzes 1956 darf nicht ALLEINE auf das Vorliegen einer (oder mehrerer) der Voraussetzungen des § 15 Abs. 5 leg. cit. für eine Abwesenheit vom Dienst gegründet werden, sofern trotz der Dauer der Abwese... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksschulinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Seine Dienststelle ist der Bezirksschulrat R. Seit 1. Jänner 1972 wurde ihm auf Grund des Bescheides der belangten Behörde vom 21. November 1972 eine Mehrleistungsvergütung gemäß § 18 des Gehaltsgesetzes 1956, in der Fassung vor der 24. Gehaltsgesetz-Novelle, gewährt. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 9. September 1974 wurde ihm mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 1972 eine ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;GehG 1956 §13a;GehG 1956 §15 Abs1;GehG 1956 §18 Abs1;GehGNov 24te Art6;
Rechtssatz: Eine rückwirkende Einstellung der VOR dem Inkrafttreten der 24ten GehGNov zuerkannten Mehrleistungsvergütung durch Bescheid ist nicht notwendig, da in die Rechtskraft des Bescheides, mit dem dem Beamten seinerzeit die Mehrleistungsvergütung zuerkannt wo... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Fachinspektor i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Sie wurde mit Bescheid des Landesarbeitsamtes Steiermark vom 17. Juli 1981 wegen dauernder Dienstunfähigkeit mit 31. Juli 1981 in den Ruhestand versetzt. Mit Antrag vom 19. August 1986 begehrte die Beschwerdeführerin die Zurechnung von Jahren nach § 9 des Pensionsgesetzes 1965 (PG 1965). Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;GehG 1956 §13b Abs1;GehG 1956 §18 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei Ansprüchen, die mittels konstitutiven Verwaltungsaktes begründet werden (zB Mehrleistungsvergütung gemäß § 18 GehG) beginnt die Verjährungsfrist erst mit der bescheidmäßigen Zuerkennung der Leistung zu laufen (Hinweis E 25.4.1967,1729/66, VwSlg 7134 A/196... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (die am 20. Juni 1963 das Studium der Germanistik und Anglistik an der Philosophischen Fakultät der Universität Wien mit der Lehramtsprüfung abschloß) steht als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ab 1. Oktober 1964 wurde sie zunächst als Vertragsbedienstete und dann ab 1. September 1965 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis in dem der Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung unmittelbar unterstellte... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §18 Abs1;GehG 1956 §30a Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1590/74 E 30. September 1976 RS 2 Stammrechtssatz Der Verwendungsgruppe A sind Dienste zuzurechnen, für die im allgemeinen eine abgeschlossene Universitäts-Bildung Voraussetzung ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1987120183.X02 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art132;GehG 1956 §18 Abs1;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z6;VwGG §42 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/65 E 13. Oktober 1967 RS 1 Stammrechtssatz Der Inhalt des in der Säumnisbeschwerde gestellten Begehrens ergibt die Abgrenzung der Zuständigkeit des VwGH. Europ... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen und nach den Angaben im angefochtenen Bescheid hat der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 17. Februar 1969 bei der belangten Behörde die Zuerkennung einer Mehrleistungsvergütung beantragt. Dieses Ansuchen wurde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid für den Zeitraum vom 1. April 1967 und für das Schuljahr 1967/68 abgewiesen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - so führte die belangte Behörde in der Begründung: des Bescheides aus - lä... mehr lesen...