Entscheidungsdatum 15.10.2024 Norm: GehG §12 GehG §169f GehG §175 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 VwGVG §29 Abs5 GehG § 12 heute GehG § 12 gültig ab 10.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2024 GehG § 12 gültig von 01.01.2021 bis 09.10.2024 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Begründung: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15.03.2021, Zl. W122 2149473-1/9E, wurde der Beschwerde gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 18.01.2017, Zl. P6/364443/2016, stattgegeben und das Besoldungsdienstalter des XXXX um 825 Tage verbessert. Aufgrund eines Versehens bei der Ausfertigung des Erkenntnisses wurde jedoch „Landespolizeidirektion Niederösterreich“ anstelle von „Landespolizeidirektion Wien“ angeführt. Die richtige Behörde ist aus de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer steht als Polizeibeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit Schreiben vom 09.07.2020 führte der Beschwerdeführer aus, dass er während der Vollziehung seiner Aufgaben und Erfüllung seiner Pflichten ohne Wissen oder gar Zustimmung von einer dritten Person gefilmt worden sei. In diesem Zusammenhang beantragte er eine Vorschussleistung des zugesprochenen Schadenersatzbetrages nach § 86 UrhG in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer steht seit XXXX .2019 als Exekutivbediensteter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit Schreiben datiert mit 30.10.2019, eingelangt am XXXX 2019 (daher in weiterer Folge: „Antrag vom XXXX 2019“) beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 2 GehG 1956 und die Auszahlung der sich daraus ergebenden Bezugsdifferenzen. Dab... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 13.08.2013 die bescheidmäßige Festsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung des mit Bescheid vom 24.09.2012 ermittelten Vorrückungsstichtages und unter Außerachtlassung der Bestimmung des § 8 Abs. 1 zweiter Satz GehG in der Fassung BGBl. I Nr. 82/2010 sowie die allfällige Nachzahlung der ihm zustehenden Bezugsdifferenz ab 01.01.2004. 2. Der XXXX wies den Antrag des Beschwerdeführers vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX .1993 wurde der Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers mit XXXX erstmalig festgestellt. Mit Schreiben vom 18.8 .2015 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf bescheidmäßige Absprache über die besoldungsrechtliche Einstufung. Mit Bescheid vom 21.6.2016 wies die belangte Behörde diesen Antrag gemäß § 175 Abs 79 Z 2 und 3 GehG als unzulässig zurück. Mit Schreiben vom 24.9.2019 beantragte der Beschwerdeführer unter Berücksi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX 1999 wurde der Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers mit XXXX erstmalig festgestellt. Der Beschwerdeführer stellte am 21.4.2010 einen Antrag auf Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr zwecks Nichteintreten der Verjährung sowie am 23.9.2010 einen Antrag auf Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Der Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers wurde daraufhin mit Bescheid des Landespolizeikommandanten vom 26... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 08.05.1991, Zl. 8011/6-2/91, wurde mit Wirksamkeit vom 01.04.1991 der 02.04.1988 als Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers festgesetzt. 2. Der Beschwerdeführer beantragte am 04.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter rückwirkender Anrechnung seiner Schul- und Lehrzeiten vor Vollendung seines 18. Lebensjahres, sowie die Auszahlung allenfalls daraus resultierender Differenzbeträge, sowie auch die ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Oberstabswachtmeister (Verwendungsgruppe MBUO1) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 30.01.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 29.06.2020, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 28.06.2020, stellte der Antragsteller beim Bundesverwaltungsgericht einen Fristsetzungsantrag im Wesentlichen mit der
Begründung: , dass das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde gegen den Bescheid des Streitkräfteführungskommandos vom 21.07.2015 noch keine Entscheidung getroffen hat. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Im vorliegenden Fall wurde über die Beschwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe E2b) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 10.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Behörde vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe E2b) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 03.11.2014 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Behörde v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe E2b) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 03.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Behörde v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor (Verwendungsgruppe E2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 04.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Behörde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant (Verwendungsgruppe MBUO1) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 04.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Behörde vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Oberkontrollor (Verwendungsgruppe A3) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 05.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner war daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. In weiterer Folge erließ die belang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Oberstabswachtmeister (Verwendungsgruppe MBUO1) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 02.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Kontrollinspektor (Verwendungsgruppe E2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 11.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Behörde vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des BVwG vom 20.01.2015, Zl. W213 2008955-1/7E, wurde das gegen den Bescheid der Dienstbehörde vom 09.04.2014, GZ 503.715/026-1A2/14 (Zurückweisung des Antrages auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages), eingebrachte Rechtsmittel abgewiesen. 2. Mit Antrag vom 10.02.2015 begehrte der Beschwerdeführer die Wiederaufnahme des mit Bescheid der Dienstbehörde vom 09.04.2014 abgeschlossenen Verfahrens. Mit Bescheid des Präsidente... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Aus dem Verwaltungsakt ergibt sich unstrittig Folgendes: 1. Mit Erkenntnis des BVwG vom 20.01.2015, Zl. W213 2008955-1/7E, wurde das gegen den Bescheid der Dienstbehörde vom 09.04.2014, GZ 503.715/026-1A2/14 (Zurückweisung des Antrages auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages), eingebrachte Rechtsmittel abgewiesen. 2. Mit Antrag vom 10.02.2015 begehrte der Beschwerdeführer die Wiederaufnahme des mit Bescheid der Dienstbehörde vom ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Er wurde mit Wirkung 30.11.2003 gemäß § 14 Abs. 1 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Eine entsprechende Überleitung in die Besoldungsreform 2015 erfolgte somit nicht. 1.2. Mit Schreiben vom 23.05.2018, eingelangt bei der Dienstbehörde des Landespolizeidirektors für Salzburg am 24.05.2018, beantragte der Beschwerdef... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor in einem öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und steht bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich in dienstlicher Verwendung I.2. Mit Formularantrag vom 01.08.2014 begehrte er die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung. I.3. Die belangte Behörde erließ in weiterer Folge den nunmehr bekämpften Bescheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 05.02.2015 die Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Der Landespolizeidirektor für Niederösterreich wies den Antrag des Beschwerdeführers vom 05.02.2015 mit Bescheid vom 20.05.2015, Zl. P6/31979/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Daraufhin gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. I.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag gemäß § 169c Abs. 2a, 2b ... mehr lesen...