Norm
ABGB §862Rechtssatz
Stellt der Hauseigentümer zu einem früheren als den im § 20 WWG normierten Zeitpunkt ein Angebot, so wird ein gültiger Vertrag geschlossen, wenn das Angebot zeitgerecht angenommen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0038196Dokumentnummer
JJR_19520611_OGH0002_0010OB00414_5200000_001