RS OGH 2006/10/17 1Ob128/06i

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Veröffentlicht am 17.10.2006
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Norm

ABGB §825 B
ABGB §828
ABGB §833 A

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Nutzung einer Liegenschaft, die im Miteigentum mehrerer Person steht und die realrechtlich mit anderen Liegenschaften verbunden ist, sind auch die Beeinträchtigungen der Liegenschaften zu berücksichtigen, zu deren Gutsbestand das Miteigentum als Realrecht gehört.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121620

Dokumentnummer

JJR_20061017_OGH0002_0010OB00128_06I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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