Norm: ABGB §672
Rechtssatz: In dieser Bestimmung sind nur die den Umfang des Unterhaltes bestimmenden Komponenten aufgezählt aber nicht die Art des Anspruches, nämlich ob diese Komponenten naturaliter oder durch Geldleistung zu befriedigen sind. Entscheidungstexte 6 Ob 8/81 Entscheidungstext OGH 14.10.1981 6 Ob 8/81 NZ 1982,153 = SZ 54/145 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §672
Rechtssatz: Der Unterhalt umfaßt sämtliche Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten, auch die Krankheitskosten. Entscheidungstexte 3 Ob 613/79 Entscheidungstext OGH 24.09.1980 3 Ob 613/79 EFSlg 35243 2 Ob 41/82 Entscheidungstext OGH 23.03.1982 2 Ob 41/82 Beisatz: Auch die physische Pflege (T1) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §552ABGB §672ABGB §859
Rechtssatz: Wie durch Rechtsgeschäft unter Lebenden können auch durch letztwillige Verfügung Naturalobligationen begründet werden, nicht jedoch ein Unterhaltslegat iS des § 672 ABGB, zu dessen Wesen die gerichtliche Durchsetzbarkeit durch den Berechtigten unabdingbar gehört. Entscheidungstexte 6 Ob 722/78 Entscheidungstext OGH 23.11.1978 6 Ob 722... mehr lesen...
Norm: ABGB §672ABGB §700
Rechtssatz: Hat der Erblasser in seinem Testament das Erlöschen des Legats nur für den Fall der Wiederverehelichung verfügt, so bleibt die Aufnahme einer Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft mit nachfolgender Adoption unerheblich. Entscheidungstexte 1 Ob 778/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 1 Ob 778/76 NZ 1978,173 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §672ABGB §673
Rechtssatz: Das Vermächtnis des Unterhalts iS des § 672 ABGB umfaßt den anständigen und nicht bloß den notwendigen Unterhalt ( Weis in Klang 2. Auflage III 583 vor Anm 16 ). Entscheidungstexte 8 Ob 35/75 Entscheidungstext OGH 12.03.1975 8 Ob 35/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Die Erblasserin hat in ihrem Testament vom 17. August 1965 unter Punkt II ihrer Ziehtochter Anna A, die wegen Geisteskrankheit voll entmundigt und arbeitsunfähig ist, ein Vermächtnis ausgesetzt, wonach die Erben verpflichtet sind sie in ihren Haushalt aufzunehmen, zu betreuen und ihr den mangelnden unterhalt zu bieten. Nach dem Testamente war zunächst die Nichte der Erblasserin Anna K, wohnhaft in Bratislava, als Erbin mit der Beschränkung ihres Erbrechtes durch letztwillig angeordnet... mehr lesen...
Norm: ABGB §672ABGB §688AußStrG §159AußStrG §160
Rechtssatz: Vermächtnis mangelnden Unterhaltes an Pflegebefohlene: Deren eigene Vermögensstücke können ihren Sicherstellungsanspruch nicht entkräften, da hiedurch keineswegs ausgeschlossen ist, daß die Legetarin in Zukunft des Unterhaltes Entscheidungstexte 8 Ob 202/74 Entscheidungstext OGH 12.11.1974 8 Ob 202/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C3bABGB §672
Rechtssatz: Die Kosten rechtsfreundlicher Beratung und Vertretung oder ärztlicher Behandlung der Ehefrau können zu den "besonderen Bedürfnissen" (§ 672 ABGB) gehören und unter den gemäß § 91 ABGB geschuldeten anständigen Unterhalt fallen. Entscheidungstexte 6 Ob 243/73 Entscheidungstext OGH 06.12.1973 6 Ob 243/73 ... mehr lesen...
Der am 13. April 1957 verstorbene Erblasser Alois Z sen hatte mit seiner ersten, in der Folge geschiedenen Frau, Antonia Z geb H, fünf Kinder; eines von ihnen ist der jetzt fünfzigjährige Kläger, ein anderes der Sohn Alois. Der zweiten Ehe, die der Erblasser mit Friederike Z geb G geschlossen hat, entstammen drei Kinder, nämlich Adele, geboren am 26. Mai 1936, Veronika, geboren am 8. September 1944, und Friederike, geboren am 4. Dezember 1947. Die beiden letzteren sind die beklagten P... mehr lesen...
Norm: ABGB §672
Rechtssatz: Nach der Auslegungsregel des § 672 ABGB ist der Unterhalt dem Bedachten, solange er lebt, zu leisten. Dies gilt aber grundsätzlich nicht für Vermächtnisnehmer, die wegen ihres niederen Alters noch unversorgte Kinder sind. Entscheidungstexte 7 Ob 149/70 Entscheidungstext OGH 23.09.1970 7 Ob 149/70 MietSlg 22043 = SZ 43/162 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §672
Rechtssatz: Auslegung folgender Testamentsformulierung: "Ich setze meine Tochter A. als Universalerbin ein. Meine Tochter hat d a f ü r die Verpflichtung übernommen, solange es vom vormundschaftsbehördl., pflegschaftlichen und Fürsorgestandpunkt notwendig ist, für mein geisteskrankes Enkelkind B. meines vorverstorbenen Sohnes C. zu sorgen ......" als Vermächtnis des Unterhaltes zugunsten des B. ( Kontravotum: SP. Dr. Dinnebier u... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 ICABGB §154 DABGB §672
Rechtssatz: Wird lediglich vereinbart, daß die Übernehmer dem Übergeber Unterhalt gemäß § 672 ABGB auf lebenslang zu leisten haben, so umfaßt diese vertragliche Unterhaltspflicht nicht die Verpflichtung zur Tragung der Begräbniskosten. Entscheidungstexte 6 Ob 201/65 Entscheidungstext OGH 15.09.1965 6 Ob 201/65 Veröff: EvBl 1966/90 S 125 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §672
Rechtssatz: Auslegung der Testamentsanordnung, einer bestimmten Person "den Lebensabend nach bestem Können gut und schön zu gestalten". Zuweisung von Wohnräumen und Zahlung einer Rente im Rahmen eines Unterhaltslegates. Entscheidungstexte 8 Ob 152/64 Entscheidungstext OGH 12.05.1964 8 Ob 152/64 8 Ob 351/64 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C3bABGB §672ABGB §1042EO §382 Z8 IIIE
Rechtssatz: Der mit einstweiliger Verfügung festgesetzte einstweilige Unterhalt der Ehegattin deckt alle ihre Unterhaltsbedürfnisse, auch die Kosten der ärztlichen Behandlung (§ 672 ABGB). Daher kein Anspruch eines Dritten gegen den unterhaltspflichtigen Ehegatten nach § 1042 ABGB wegen des Ersatzes ärztlicher Honorare. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §672
Rechtssatz: Aus einer mit einem bestimmten Betrag vom Erblasser festgesetzten Unterhaltsrente sind auch die Krankheits - und Spitalsverpflegskosten zu bestreiten. Entscheidungstexte 3 Ob 1/56 Entscheidungstext OGH 11.01.1956 3 Ob 1/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0015309 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §443ABGB §672ABGB §1284
Rechtssatz: Mangels einer eingetragenen Einschränkung der gegenständlichen Reallast, bei welcher lediglich auf einem Punkt der Bedingung des Erbübereinkommens Bezug genommen wird, haben die Beklagten als Besitznachfolger die Ausübung des Belastungsrechtes des Klägers der Eintragung entsprechend zu dulden. Entscheidungstexte 2 Ob 1012/53 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §672ABGB §687ABGB §988
Rechtssatz: Zur Frage der Aufwertbarkeit eines Rentenlegates gegenüber dem unbedingt erbserklärten Erben ( Berechnungsgrundsätze ). Entscheidungstexte 1 Ob 605/52 Entscheidungstext OGH 16.07.1952 1 Ob 605/52 Veröff: JBl 1953,152 6 Ob 187/59 Entscheidungstext OGH 05.08.1959 6 Ob 187/59 ... mehr lesen...
Der Erblasser setzte seine Gattin zur Alleinerbin mit der Verpflichtung ein, für den Lebensunterhalt sowie die Erziehung der Kinder seines im Kriege gefallenen Neffen zu sorgen. Er verfügte weiter, daß seine Gattin verpflichtet sei, das von ihm stammende Geschäftsvermögen den beiden Kindern zur Sicherstellung ihres weiteren Unterhaltes und ihrer Erziehung zu überlassen, wenn sie sich nochmals verehelichen sollte. Schließlich sprach er den Wunsch und die Erwartung aus, daß seine Gattin... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 23. Jänner 1947 übergab der Kläger seinen Besitz im Ausmaß von über 35 ha an seine Nichte, die Beklagte. Die Liegenschaft hat einen Einheitswert von 12.200 S. Der vereinbarte Übergabspreis betrug 13.200 S. Zur Abdeckung dieses Übergabspreises bedang sich der Kläger den Unterhalt im Sinne des § 672 ABGB. für sich und seine Frau aus. Der Kläger war damals 52 Jahre, seine Frau 49 Jahre alt. Für Gebührenzwecke wurde diese Leistung mit 480 S bzw. 420 S jährlich festges... mehr lesen...
Norm: ABGB §613ABGB §672
Rechtssatz: Rentenvermächtnisse belasten die Substitutionsmasse. Die Grundlage der Kapitalisierung von Rentenvermächtnissen bildet die nach versicherungstechnischen Grundsätzen als wahrscheinlich voraussehbare Lebensdauer der Berechtigten. Entscheidungstexte 2 Ob 345/50 Entscheidungstext OGH 08.12.1950 2 Ob 345/50 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §672ABGB §687ZPO §406
Rechtssatz: Ob ein Vertrag eine Unterhaltsrente oder eine einfache Geldrente aussetzt, richtet sich danach, ob diese Rente von vornherein fest bestimmt ist oder sich nach den wechselnden Bedürfnissen des Berechtigten richtet. Dieselbe Unterscheidung trifft für Unterhaltsvermächtnisse ( § 672 ABGB ) gegenüber Rentenvermächtnissen ( § 687 ABGB ) zu. Daran ändert auch die Hervorhebung des Zweckes oder Beweggrundes ... mehr lesen...
Der Beklagte war seit 1. März 1926 im Kloster der klagenden Partei als Mesner bedienstet und hatte auch in der Wirtschaft mitzuhelfen. Für diese Tätigkeit erhielt er eine Entlohnung von monatlich 25 S im Winter und von 30 S im Sommer nebst freier Wohnung und Verpflegung und gelegentlichen Geschenken. Mit dem notariellen, als Ausgedingsvertrag bezeichneten Vertrag vom 24. Oktober 1939 wurde ihm das Wohnrecht und der volle Unterhalt im Sinne des § 672 ABGB. eingeräumt und die Einverleib... mehr lesen...
Norm: ABGB §672ABGB §988
Rechtssatz: Valorisierung eines zu Unterhaltszwecken ausgesetzten Rentenvermächtnisses. Entscheidungstexte 1 Ob 229/24 Entscheidungstext OGH 08.04.1924 1 Ob 229/24 Veröff: SZ 6/134 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0015300 Dokumentnummer JJR_19240408_OG... mehr lesen...