Norm
ABGB §141 ICRechtssatz
Wird lediglich vereinbart, daß die Übernehmer dem Übergeber Unterhalt gemäß § 672 ABGB auf lebenslang zu leisten haben, so umfaßt diese vertragliche Unterhaltspflicht nicht die Verpflichtung zur Tragung der Begräbniskosten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0047627Dokumentnummer
JJR_19650915_OGH0002_0060OB00201_6500000_001