Norm
ABGB §91 C3bRechtssatz
Der mit einstweiliger Verfügung festgesetzte einstweilige Unterhalt der Ehegattin deckt alle ihre Unterhaltsbedürfnisse, auch die Kosten der ärztlichen Behandlung (§ 672 ABGB). Daher kein Anspruch eines Dritten gegen den unterhaltspflichtigen Ehegatten nach § 1042 ABGB wegen des Ersatzes ärztlicher Honorare.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0005623Dokumentnummer
JJR_19581112_OGH0002_0010OB00435_5800000_001