Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Der äußerste mögliche Wortsinn bildet die Grenze zwischen objektiv teleologischer Auslegung und ergänzender Rechtsfortbildung. Entscheidungstexte 3 Ob 17/94 Entscheidungstext OGH 13.04.1994 3 Ob 17/94 Veröff: SZ 67/62 4 Ob 11/04b Entscheidungstext OGH 30.03.2004 4 Ob 11/04b ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Es gehört nicht zu den Aufgaben und Befugnissen des Richters, das Gesetz an jeden Wandel der Normsituation anzupassen. Entscheidungstexte 3 Ob 17/94 Entscheidungstext OGH 13.04.1994 3 Ob 17/94 Veröff: SZ 67/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016492 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Die Rechtfertigung teleologischer Reduktion liegt in dem Gebot der Gerechtigkeit, Ungleiches ungleich zu behandeln. Entscheidungstexte 3 Ob 17/94 Entscheidungstext OGH 13.04.1994 3 Ob 17/94 Veröff: SZ 67/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016494 I... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Teleologische Reduktion ist unstatthaft, wenn ein vorrangiges Interesse an der Rechtssicherheit besteht, die Vorschrift strikt einzuhalten. Entscheidungstexte 3 Ob 17/94 Entscheidungstext OGH 13.04.1994 3 Ob 17/94 Veröff: SZ 67/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:R... mehr lesen...
Norm: ABGB §6MedienG §26
Rechtssatz: Daß unter der "Gestaltung" nur die äußere Aufmachung der Anzeige, also Schriftart, Größe, Farbe udgl., zu verstehen wäre, entspricht nicht der "eigentümlichen Bedeutung" dieses Wortes (§ 6 ABGB), kann doch zwanglos auch der inhaltliche Aufbau eines Artikels dem Begriff der "Gestaltung" zugeordnet werden. Der Gesetzeszweck rechtfertigt ebenso wie die Erwägung, daß auch die einzelnen in § 26 MedG aufgezählten,... mehr lesen...