RS OGH 1994/4/13 3Ob17/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.1994
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Norm

ABGB §6
ABGB §7

Rechtssatz

Die Rechtfertigung teleologischer Reduktion liegt in dem Gebot der Gerechtigkeit, Ungleiches ungleich zu behandeln.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016494

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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