Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 9. 3. 1995 von ihren späteren Grundstücksnachbarn eine dreieckförmige Liegenschaft, auf der sich ein zweigeschossiges, unterkellertes, 6,2 x 6 m großes Wohngebäude befand. Im Hinblick auf die Größe und die Hanglage der Liegenschaft gestatteten ihr die Verkäufer, bis an die „nördliche" und „westliche" Grundgrenze zu bauen. Sie erklärten, in einem allfälligen Bauverfahren auf Einwendungen wegen Unterschreitung des „Nachbar... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T***** AG *****, vertreten durch Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Ing. Mag. Karl Otto S*****, vertreten durch den Abwesenheitskurator Dr. Armin... mehr lesen...
Begründung: Im März 1974 schlossen der Beklagte und sein Bruder mit der Rechtsvorgängerin der Kläger einen Mietvertrag über eine Wohnung auf unbestimmte Zeit ab. Vereinbart war ein Hauptmietzins von monatlich 100 S wertgesichert. Eine Untervermietung bedurfte der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Im September 1985 schloss der Beklagte ohne Zustimung der Vermieterin einen Untermietvertrag; der Untermietzins betrug damals 3.500 S monatlich wertgesichert. Nachdem die Kläger E... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stützt sich allein auf eine (verschuldensunabhängige) Haftung der seinerzeit betreibenden und nunmehr beklagten Partei nach § 338 iVm § 335 ABGB. Die Klägerin stützt sich allein auf eine (verschuldensunabhängige) Haftung der seinerzeit betreibenden und nunmehr beklagten Partei nach Paragraph 338, in Verbindung mit Paragraph 335, ABGB. Rechtliche Beurteilung Richtig ist zwar, dass 4 Ob 148, 149/84 und 1 Ob 563/84 (= SZ 57/128 = EvBl ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte schloß am 11. 3. 1974 mit den damaligen Liegenschaftseigentümern einen Mietvertrag über ein Gartengrundstück im Ausmaß von ca 500 m2. Der Mieter war berechtigt, eine Autoverkaufsstelle und einen Autoabstellplatz einzurichten, einen Büroraum von ca 25 m2 sowie eine Garage zur Einstellung der Fahrzeuge zu errichten und Gas, Strom und Telefon auf eigene Kosten einzuleiten. Vereinbarungsgemäß hat der Mieter nach Beendigung des Bestandverhältnisses ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erlitt am 6. 7. 1996 bei einem Arbeitsunfall einen Riß des inneren Seitenbandes und des vorderen Kreuzbandes am linken Kniegelenk. Die unfallskausale Minderung der Erwerbsfähigkeit betrug vom 6. September 1996 bis 31. Dezember 1997 20 vH und seit 1. Jänner 1998 10 vH. Mit Bescheid vom 29. August 1994 wurde die Klägerin von der Beklagten ab 1. Jänner 1989 in die Pensionsversicherung nach dem BSVG einbezogen. Ihrem dagegen erhobenen Einspruch wu... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 12.5.1997 eingebrachten Klage beantragten die Kläger die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung von S 7,523.673,85 s.A. und stützten dieses Begehren darauf, daß die beklagte Partei durch die Erteilung des Zuschlages im Vergabeverfahren "Projekt Garagen-, Schul- und Sportanlage" die EG-Vergaberichtlinien verletzt und gegen die Grundsätze des Bundesvergabegesetzes sowie des Tiroler Landesvergabegesetzes und den verfassungs- rechtlichen Gleichheitsgrun... mehr lesen...
Norm: ABGB §335 AABGB §335 CABGB §338EO §37 Q
Rechtssatz: Diese Bestimmungen sind nur im Fall einer Vindikation, nicht aber bei Abwicklung von Schuldverhältnissen anzuwenden. Sie bilden daher keine Rechtsgrundlage für den Anspruch des Vermieters, dessen Aufkündigung für rechtswirksam erklärt wurde, gegen den Hauptmieter, der entgegen einem Untermietverbot untervermietete, auf Zahlung der Differenz zwischen dem Hauptmietzins und dem Untermietzin... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgänger der Streitteile schlossen zwei Servitutsverträge mit folgenden, hier relevanten Bestimmungen ab: Servitutsvertrag vom 25. November 1923: ... I) Die nachbenannten Herren ... (Rechtsträger des Beklagten) sind Eigentümer der Grundparzelle Nr 1394 der KG Ellmau und die Vorgenannten räumen nun für sich und ihren Besitz- und Rechtsnachfolgern dem Herrn ... (Rechtsvorgänger der Klägerin) in Ellmau zu Gunsten dessen Elektrizitätswerk - Anlage Mühltal - in E... mehr lesen...
Sabetai M geboren 1880 gestorben am 8. Mai 1943 im Konzentrationslager Auschwitz, wohin er von Saloniki aus deportiert worden war, war Kaufmann jüdischen Glaubens in Saloniki er und seine Ehefrau Ida M, geborene N (1887 bis 1932), waren die Eltern des am 23. Jänner 1915 geborenen Dino M. Ida M und ihr Bruder Saul Guido N (1883 bis 1949) waren die beiden Kinder des Alberto N (1858 bis 1907) und seiner Ehefrau Irene (1857 bis 1929). Saul Guido N war in erster Ehe mit Corinna F (1882 bis... mehr lesen...
Norm: ABGB §338ABGB §824
Rechtssatz: Vor Zuteilung der Erbschaftsklage kann Schlechtgläubigkeit desjenigen, der auf Grund eines Einantwortungsbeschlusses Eigentümer einer Liegenschaft geworden war, nur angenommen werden, wenn nachgewiesen wird, daß er positive Kenntnis hatte, daß ihm ein Erbrecht nicht zustehe. Entscheidungstexte 1 Ob 211/73 Entscheidungstext OGH 16.01.1974 1 Ob ... mehr lesen...
Die klagende Partei behauptet, sie habe am 28. September 1964 mit der A-Film-Verleih Gesellschaft m. b. H. Duisburg (in der Folge A-Film) einen Rahmenvertrag abgeschlossen, mit dem sie die Auswertung der A-Verleihfilme für das Lizenzgebiet Österreich unter besonders günstigen Verleihbedingungen bezüglich der Einspielergebnisse und der Nebenkosten übernommen habe. Im Dezember 1966 habe die A-Film ihre Verpflichtung zur Lieferung von Filmen, insbesondere des Filmes "Die Blonde von Pekin... mehr lesen...
Norm: ABGB §338UrhG §86UrhG §87
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung des § 338 ABGB auf die spätere Spezialregelungen der §§ 86, 87 UrhG. Entscheidungstexte 4 Ob 301/73 Entscheidungstext OGH 30.01.1973 4 Ob 301/73 EvBl 1973/228 S 488 = SZ 46/11 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0010242 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §338
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 338 ABGB besagt nicht, daß jemand im Einzelfall nicht auch schon vor Klagseinbringung als unredlicher Besitzer qualifiziert werden könnte. Entscheidungstexte 7 Ob 22/71 Entscheidungstext OGH 17.02.1971 7 Ob 22/71 MietSlg 23011 = EvBl 1971/328 S 627 1 Ob 211/73 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §338ABGB §1295 Ia7
Rechtssatz: Bei Verletzung obliegatorischer Rechte kann Schadenersatz nur nach §§ 1295 ff ABGB, aber nicht nach den strengeren Vorschriften des § 338 ABGB gefordert werden (unter Hinweis auf die widersprechende Litatratur und Judikatur). Entscheidungstexte 6 Ob 220/70 Entscheidungstext OGH 30.09.1970 6 Ob 220/70 Veröff: EvBl 1971/138 S 240 = MietSl... mehr lesen...
Norm: ABGB §335 CABGB §338ABGB §1295
Rechtssatz: § 338 ABGB findet als allgemeine Rechtsregel auch bei schuldhafter Verzögerung der Übergabe einer nicht in Geld bestehenden Leistung Anwendung. Der Beklagte, der dem gerichtlichen Räumungsbefehl nicht nachkommt, haftet daher für jenen entgangenen Zins, den der Kläger infolge anderweitiger Vermietung der Bestandräume erhalten hätte. Die Aufschiebung der Exekution auf Grund einer Exszindierungskla... mehr lesen...
Norm: ABGB §3383. RStG §5
Rechtssatz: Von der Zustellung des Rückstellungsantrages angefangen gebühren die Erträgnisse - auch wenn bei der Entziehung im übrigen die Regeln des redlichen Verkehrs eingehalten wurden - dem geschädigten Eigentümer. Entscheidungstexte 5 Ob 229/60 Entscheidungstext OGH 06.07.1960 5 Ob 229/60 European Case ... mehr lesen...
Norm: ABGB §335 CABGB §338ABGB §1295
Rechtssatz: Ersatz des Schadens bzw der entgangenen Nutzungen, worunter wohl ein Ersatz für Wertminderung, die sich aus der normalen Abnützung ergibt, niemals aber ein Benützungsentgelt fallen könnte, wegen fortgesetzter Nutzung einer Pachtliegenschaft bei laufendem Verlängerungsverfahren vor Pachtamt. Entscheidungstexte 3 Ob 141/55 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §3383. RStG §5 Abs2
Rechtssatz: Im Rückstelungsverfahren wird der redliche Besitzer erst durch die Zustellung jenes Rückstellungsantrages, zum unredlichen Besitzer, der schließlich zur Rückstellungsverpflichtung führt. Ob ein anderes Verfahren vorangenommen ist, ist völlig bedeutungslos, ebenso auch aus welchen Gründen ein früherer Rückstellungsantrag abgewiesen wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin erhob Anspruch auf Ersatz der ihr durch die Unterbringung ihres Sohnes entstandenen Mehrauslagen mit der Begründung: , daß die Beklagten widerrechtlich die Räumung ihrer von ihnen benützten Wohnung auch nach Aufhebung der ihnen seinerzeit gewährten vorläufigen Einweisung durch Bescheid des Bundesministeriums für soziale Verwaltung verweigerten, es auf einen Räumungsprozeß ankommen ließen und auch nach Urteilsrechtskraft nicht die Wohnung räumten, sondern weitere Räumungsauf... mehr lesen...
Die Kläger sind Mieter der Wohnung in Wien, XII., T.gasse 6/14. Sie waren im Jahre 1945 von Wien abwesend. Anfangs Dezember 1945 wurde der Zweitbeklagten eine vorläufige Benützungsbewilligung rücksichtlich der klägerischen Wohnung erteilt; seither wohnten die Beklagten in der genannten Wohnung. Am 23. März 1948 wurde die vorläufige Benützungsbewilligung aufgehoben; nichtsdestoweniger haben die Beklagten trotz Aufforderung der Kläger die Wohnung nicht geräumt, sondern sich auf Räumung ... mehr lesen...
Die Klägerin, Inhaberin einer Parfümeriefabrik, begehrt von der Beklagten, einer Kleiderfabrik, den Ersatz des Schadens, den sie dadurch erlitten habe, daß sie in der Zeit vom 1. September 1947 bis 1. Jänner 1948 gezwungen war, ihren Betrieb in unzulänglichen Räumen zu führen statt in den Betriebsräumen, die ihr seit 1942 in ... zur Verfügung standen, in deren Besitz aber sich die Beklagte im Jahre 1946 gesetzt hatte, nachdem der Betrieb der Klägerin in den letzten Kriegsmonaten Mater... mehr lesen...
Norm: ABGB §338AVG §63 ffB-VG Art104B-VG Art130ZPO §190
Rechtssatz: 1.) Bei Entscheidungen der Verwaltungsbehörde tritt die Rechtswirkung mit der Unanfechtbarkeit der Entscheidung ein. 2.) Der administrative Instanzenzug findet in der Regel mit der Entscheidung des BM. sein Ende; so ist im Verfahren über Wohnungsraum oder Betriebsraum - Einweisungen der Widerruf - oder Aufhebungsbescheid mit der Entscheidung des BM. f. soz. Verw. ein endgültige... mehr lesen...