RS OGH 1954/7/3 Rkv64/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.1954
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Norm

ABGB §338
3. RStG §5 Abs2

Rechtssatz

Im Rückstelungsverfahren wird der redliche Besitzer erst durch die Zustellung jenes Rückstellungsantrages, zum unredlichen Besitzer, der schließlich zur Rückstellungsverpflichtung führt. Ob ein anderes Verfahren vorangenommen ist, ist völlig bedeutungslos, ebenso auch aus welchen Gründen ein früherer Rückstellungsantrag abgewiesen wurde.

Entscheidungstexte

  • Rkv 64/54
    Entscheidungstext OGH 03.07.1954 Rkv 64/54
    EvBl 1954/416 S 620

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0010245

Dokumentnummer

JJR_19540703_OGH0002_000RKV00064_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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