Norm
ABGB §338Rechtssatz
Im Rückstelungsverfahren wird der redliche Besitzer erst durch die Zustellung jenes Rückstellungsantrages, zum unredlichen Besitzer, der schließlich zur Rückstellungsverpflichtung führt. Ob ein anderes Verfahren vorangenommen ist, ist völlig bedeutungslos, ebenso auch aus welchen Gründen ein früherer Rückstellungsantrag abgewiesen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0010245Dokumentnummer
JJR_19540703_OGH0002_000RKV00064_5400000_001