Norm
ABGB §338Rechtssatz
Von der Zustellung des Rückstellungsantrages angefangen gebühren die Erträgnisse - auch wenn bei der Entziehung im übrigen die Regeln des redlichen Verkehrs eingehalten wurden - dem geschädigten Eigentümer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0010239Dokumentnummer
JJR_19600706_OGH0002_0050OB00229_6000000_001