Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 17.05.2023 nahm der Landeshauptmann von Wien das rechtskräftig abgeschlossene Verfahren aufgrund des Antrages des Beschwerdeführers vom 17.07.2017 auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte von Amts wegen gemäß § 69 Abs. 1 Z 1 AVG iVm § 69 Abs. 3 AVG wieder auf. Zugleich wies der Landeshauptmann von Wien die Anträge des Beschwerdeführers vom 17.07.2017 und vom 09.06.2022 gemäß § 54 Abs. 1 iVm § 54 A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste im zweiten Halbjahr des Jahres 2022 unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 19.09.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Am selben Tag wurde der Beschwerdeführer durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt. Am 03.05.2023 wurde der Beschwerdeführer vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) niederschriftlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, (im Folgenden: BFA), Zahl XXXX , vom 19.01.2024, wurde der Antrag des Wiedereinsetzungswerbers auf internationalen Schutz vom 27.09.2022, hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen (Spruchpunkt I.), diesem gemäß § 8 Abs. 1 AsylG der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) sind eine Familie und werden nach ihrer Reihung im
Spruch: im Folgenden BF1, BF2, BF3 und BF4 bezeichnet. Die BF1 ist die Mutter der drei Beschwerdeführer BF2, BF3 und BF4. 2. Die BF stellten am 09.10.2021 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 3. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA, belangte Behörde) wies mit Bescheiden v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) sind eine Familie und werden nach ihrer Reihung im
Spruch: im Folgenden BF1, BF2, BF3 und BF4 bezeichnet. Die BF1 ist die Mutter der drei Beschwerdeführer BF2, BF3 und BF4. 2. Die BF stellten am 09.10.2021 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 3. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA, belangte Behörde) wies mit Bescheiden v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) sind eine Familie und werden nach ihrer Reihung im
Spruch: im Folgenden BF1, BF2, BF3 und BF4 bezeichnet. Die BF1 ist die Mutter der drei Beschwerdeführer BF2, BF3 und BF4. 2. Die BF stellten am 09.10.2021 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 3. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA, belangte Behörde) wies mit Bescheiden v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) sind eine Familie und werden nach ihrer Reihung im
Spruch: im Folgenden BF1, BF2, BF3 und BF4 bezeichnet. Die BF1 ist die Mutter der drei Beschwerdeführer BF2, BF3 und BF4. 2. Die BF stellten am 09.10.2021 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 3. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA, belangte Behörde) wies mit Bescheiden v... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 12.09.2023 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: „BFA“ oder „belangte Behörde“) den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom 25.08.2022 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 ab (Spruchpunkt I.). Gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 wurde dem Beschwerdeführer der Status eines subsidiär Schutzberechtigten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erließ am 01.02.2024 einen Bescheid, in welchem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs 1 u 3 FPG ein unbefristetes Einreiseverbot erlassen wurde (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub gewährt wurde (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde. 1. Das Bundesamt für Fremde... mehr lesen...