Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 20.12.2024

Gesetze 1-3 von 3

1 Paragraf zu Lustbarkeitsabgabegesetz 2003 (St-LAG) aktualisiert


§ 4 St-LAG Ausmaß

(1) Die Gemeinde ist ermächtigt, die Höhe der Abgabe in Prozentsätzen des Eintrittsgeldes bis zum Höchstausmaß von 25 Prozent, bei Filmvorführungen bis zum Höchstausmaß von 10 Prozent festzusetzen. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage haben die Umsatzsteuer und die Lustbarkeitsabgabe außer ... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.12.24

4 Paragrafen zu Steiermärkisches Landes-Nebengebührenzulagengesetz (Stmk. L-NGZG) aktualisiert


§ 16 Stmk. L-NGZG Inkrafttreten von Novellen

(1)Absatz einsDie Einfügung des § 1 Abs. 2 Z 5 sowie die Änderung des Inhaltsverzeichnisses und der §§ 6 und 10 durch die Novelle LGBl. Nr. 10/2009 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.Die Einfügung des Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 5, sowie die Änderung des Inhaltsverzeichnisses und der Paragra... mehr lesen...


§ 10 Stmk. L-NGZG Abfindung von Nebengebührenzulagen

Wenn eine monatliche Nebengebührenzulage im Zeitpunkt des Entstehens des Anspruches E 7,3 nicht übersteigen würde, gebührt statt der Nebengebührenzulage eine Abfindung. Die Abfindung beträgt das Siebzigfache der sich nach den §§ 5, 7 oder 8 ergebenden Nebengebührenzulage.Wenn eine monatliche Nebe... mehr lesen...


§ 6 Stmk. L-NGZG Beiträge

Die §§ 65, 66 und 80 St. PG 2009 sind auf die Nebengebührenzulage anzuwenden.Die Paragraphen 65,, 66 und 80 St. PG 2009 sind auf die Nebengebührenzulage anzuwenden.Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 10/2009Anmerkung, In der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 10 aus 2009, mehr lesen...


§ 1 Stmk. L-NGZG Anwendungsbereich

(1)Absatz einsDieses Gesetz regelt die Ansprüche der öffentlich-rechtlichen Bediensteten des Landes – im Folgenden „Beamte/Beamtinnen“ genannt – sowie deren Hinterbliebenen und Angehörigen auf Nebengebührenzulagen.(2)Absatz 2Dieses Gesetz gilt nicht für1.Ziffer einsLehrer/Lehrerinnen und Vertrags... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.12.24

3 Paragrafen zu Steiermärkisches Musiklehrergesetz (Stmk. MLG) aktualisiert


§ 12 Stmk. MLG Inkrafttreten

(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1.September 1991 in Kraft.(2)Absatz 2§ 10 Abs. 1, die Umbenennung des § 12 zu § 12 Abs. 1 und § 12 Abs. 2, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/1998, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 16. Mai 1998, in Kraft.Paragraph 10, Absatz ein... mehr lesen...


§ 10 Stmk. MLG Übergangsbestimmungen

(1)Absatz einsBei Personen, die vor dem 1. September 1991 erstmals als Lehrer in den Dienst einer Musikschule gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 eingetreten sind, werden als Anstellungserfordernis für Leiter auch die Lehrbefähigung und das Künstlerische Magisterium sowie eine fünfjährige Praxis als Lehrer an e... mehr lesen...


§ 7 Stmk. MLG Besoldungsrechtliche Vorschriften

(1)Absatz einsLehrer (Leiter) erhalten-Strichaufzählungeine Mehrleistungszulage im gleichen Ausmaß, wie die Mehrleistungszulage einem Beamten bzw. Vertragsbediensteten des Landes zusteht. Durch diese Zulage gelten Mehrleistungen als abgegolten, die in mengenmäßiger Hinsicht erheblich über der Nor... mehr lesen...


Aktualisiert am 20.12.24
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