Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Einfügung des § 1 Abs. 2 Z. 5 sowie die Änderung des Inhaltsverzeichnisses undAnm.: In der §§ 6 und 10 durch die NovelleFassung LGBl. Nr. 10/2009 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft., LGBl. Nr. 81/2010Die Einfügung des Paragraph einsAnmerkung, Absatz 2, Ziffer 5, sowie die Änderung des Inhaltsverzeichnisses undIn der Paragraphen 6 und 10 durch die NovelleFassung Landesgesetzblatt Nr. 10 aus 2009, treten mit 1, Landesgesetzblatt Nr. Jänner 2009 in Kraft.81 aus 2010,
Die Einfügung des § 1 Abs. 2 Z. 5 sowie die Änderung des Inhaltsverzeichnisses undAnm.: In der §§ 6 und 10 durch die NovelleFassung LGBl. Nr. 10/2009 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft., LGBl. Nr. 81/2010Die Einfügung des Paragraph einsAnmerkung, Absatz 2, Ziffer 5, sowie die Änderung des Inhaltsverzeichnisses undIn der Paragraphen 6 und 10 durch die NovelleFassung Landesgesetzblatt Nr. 10 aus 2009, treten mit 1, Landesgesetzblatt Nr. Jänner 2009 in Kraft.81 aus 2010,