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(1) Die Einfügung des § 1 Abs. 2 Z 5 sowie die Änderung des Inhaltsverzeichnisses und der §§ 6 und 10 durch die Novelle LGBl. Nr. 10/2009 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.
(2) Die Einfügung des § 1a durch die Novelle LGBl. Nr. 81/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. September 2010, in Kraft.
Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 10/2009, LGBl. Nr. 81/2010
(1) Die Einfügung des § 1 Abs. 2 Z 5 sowie die Änderung des Inhaltsverzeichnisses und der §§ 6 und 10 durch die Novelle LGBl. Nr. 10/2009 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.
(2) Die Einfügung des § 1a durch die Novelle LGBl. Nr. 81/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. September 2010, in Kraft.
Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 10/2009, LGBl. Nr. 81/2010