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(1) Dieses Gesetz tritt mit 1.September 1991 in Kraft.
(2) § 10 Abs. 1, die Umbenennung des § 12 zu § 12 Abs. 1 und § 12 Abs. 2, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/1998, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 16. Mai 1998, in Kraft.
(3) Die Neufassung des § 7 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 62/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 37/1998, LGBl. Nr. 62/2001
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1.September 1991 in Kraft.
(2) § 10 Abs. 1, die Umbenennung des § 12 zu § 12 Abs. 1 und § 12 Abs. 2, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/1998, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 16. Mai 1998, in Kraft.
(3) Die Neufassung des § 7 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 62/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 37/1998, LGBl. Nr. 62/2001