(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. November 2011 in Kraft.(2)Absatz 2Die Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 28. Dezember 1979 über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe C — Bezirksanwalt, BGBl. Nr. 27/1980, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2012 mit der Maßgabe außer Kraft... mehr lesen...
(1)Absatz einsZum Ausbildungslehrgang sind nach Maßgabe des Bedarfs an Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälten Bedienstete auf ihren Antrag zuzulassen, wenn sie den Grundlehrgang nach den Bestimmungen des III. Abschnitts des Rechtspflegergesetzes, BGBl. Nr. 560/1985, erfolgreich bgeschlossen haben... mehr lesen...
(1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(2)Absatz 2(Verfassungsbestimmung) § 6 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Paragraph 6, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(3)Absatz 3§§ 1 und 2 Z 3, § 3 Abs... mehr lesen...
(1)Absatz einsDie Landesregierung hat Entwürfe von technischen Vorschriften oder von wesentlichen Änderungen solcher dem Bund zur Notifikation an die Europäische Kommission zu übermitteln. Sofern eine vollständige Umsetzung einer internationalen oder europäischen Norm erfolgen soll, reicht die Mi... mehr lesen...
Im Geltungsbereich dieses Landesgesetzes sind folgende Begriffsbestimmungen maßgebend:1.Ziffer einsErzeugnisse: alle gewerblich hergestellten und alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse einschließlich Fischprodukte.2.Ziffer 2Dienste: Dienstleistungen der Informationsgesellschaft, das heißt jede in ... mehr lesen...
(1)Absatz einsEntwürfe von technischen Vorschriften und wesentliche Änderungen dieser aus dem Bereich der Landesvollziehung, für die nach unionsrechtlichen oder völkerrechtlichen Bestimmungen eine Notifikationspflicht besteht, sind einem Notifikationsverfahren nach diesem Gesetz zu unterziehen.(2... mehr lesen...
Paragraph eins,Das Land Burgenland kann Personen anlässlich von Geburten, bestimmten Geburtstags- und Hochzeitsjubiläen sowie für besondere soziale Handlungen ehren. mehr lesen...