Gesetzesaktualisierungen

7 Gesetze aktualisiert am 30.12.2023

Gesetze 1-7 von 7

11 Paragrafen zu Meldegesetz 1991 (MeldeG) aktualisiert


§ 23 MeldeG

(1)Absatz einsMeldungen nach den Bestimmungen des Meldegesetzes 1972, BGBl. Nr. 30/1973, gelten als Meldungen im Sinne dieses Bundesgesetzes. Gästeblätter, die der Anlage B in der Stammfassung dieses Bundesgesetzes entsprechen, dürfen bis 31. Dezember 1996 weiterverwendet werden. Wohnungen, die b... mehr lesen...


§ 22 MeldeG

(1)Absatz einsWer1.Ziffer einsdie ihn treffende Meldepflicht nach den §§ 3, 4, 5 oder 6 nicht erfüllt oderdie ihn treffende Meldepflicht nach den Paragraphen 3,, 4, 5 oder 6 nicht erfüllt oder2.Ziffer 2eine Anmeldung vornimmt, obwohl keine Unterkunftnahme erfolgt ist oder3.Ziffer 3eine Abmeldung ... mehr lesen...


§ 20 MeldeG

(1)Absatz einsSofern die Meldebehörde die Adresse als Auswahlkriterium für das Melderegister einsetzt, hat sie dem Eigentümer eines Hauses auf sein Verlangen bei Nachweis des Eigentums Namen und Adresse aller in dem Haus, einer Stiege oder einer Wohnung angemeldeten Menschen aus dem Melderegister... mehr lesen...


§ 19 MeldeG

(1)Absatz einsDie Meldebehörde hat auf Antrag zu bestätigen, dass, seit wann und wo der Antragsteller oder ein Mensch, für den ihn die Meldepflicht trifft, angemeldet ist. Auf Antrag hat sich die Meldebestätigung auch auf alle früheren Anmeldungen einschließlich der zugehörigen Abmeldungen zu bez... mehr lesen...


§ 16 MeldeG

(1)Absatz einsDie Meldebehörden sind als gemeinsam Verantwortliche gemäß Art. 4 Z 7 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datens... mehr lesen...


§ 15 MeldeG

(1)Absatz einsErhält die Meldebehörde vom Tod eines angemeldeten Menschen Kenntnis, hat sie die Abmeldung durchzuführen. Hat sie Grund zur Annahme, dass eine Meldung entgegen den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes vorgenommen oder unterlassen wurde, so hat sie die An- oder Abmeldung, in den Fälle... mehr lesen...


§ 11 MeldeG

(1)Absatz einsEvidenzstellen gemäß § 51 StbG 1985, BGBl. Nr. 311, haben Änderungen hinsichtlich der Staatsbürgerschaft von Menschen, die im Bundesgebiet gemeldet sind, dem Bundesminister für Inneres im Wege eines Änderungszugriffes auf das ZMR zu übermitteln.Evidenzstellen gemäß Paragraph 51, Stb... mehr lesen...


§ 4a MeldeG

(1)Absatz einsDie An-, Um- oder Abmeldung ist erfolgt, sobald der Meldebehörde der entsprechend vollständig ausgefüllte Meldezettel vorliegt. Im Falle einer An- oder Ummeldung gemäß § 3 Abs. 1a oder einer Abmeldung gemäß § 4 Abs. 2a ist die An-, Um- oder Abmeldung erfolgt, sobald die Mitteilung ü... mehr lesen...


§ 4 MeldeG

(1)Absatz einsWer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von drei Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden.(2)Absatz 2Die Abmeldung kann anlässlich einer Anmeldung auch bei der für die Anmeldung zuständigen Meldebehörde bei Nachweis der Identität des Meldepflichti... mehr lesen...


§ 3 MeldeG

(1)Absatz einsWer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden.(1a)Absatz eins aNach Maßgabe der technischen Möglichkeiten hat der Bundesminister für Inneres durch Verordnung festzulegen, dass Anmeldungen oder Ummeldungen (§ 11 Abs. 4) auc... mehr lesen...


Meldegesetz 1991 (MeldeG) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 12.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 160/2023 § 0 gültig von 31.10.2023 bis 11.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.12.23

2 Paragrafen zu Namensänderungsgesetz (NAEG) aktualisiert


§ 11 NAEG

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Juli 1988 in Kraft.(2a)Absatz 2 aDie §§ 2 Abs. 1 Z 7a, 3 Abs. 2 Z 1 lit. c sowie 9a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 135/2009 treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.(3) Verordnungen zur Durchführung dieses Bundesgesetzes können von dem der Ku... mehr lesen...


§ 1 NAEG

(1)Absatz einsEine Änderung des Namens (§ 38 Abs. 2 PStG 2013) ist auf Antrag zu bewilligen, wenn ein Grund im Sinn des § 2 vorliegt, § 3 der Bewilligung nicht entgegensteht und die Namensänderung betrifftEine Änderung des Namens (Paragraph 38, Absatz 2, PStG 2013) ist auf Antrag zu bewilligen, w... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.12.23

3 Paragrafen zu Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) aktualisiert


§ 98 ASGG

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit dem 1. Jänner 1987 in Kraft.(2)Absatz 2§ 40 Abs. 1 Z 4 und § 66 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1994 treten mit 1. Juli 1994 in Kraft. Bis zum Inkrafttreten des § 5 Z 2 lit. b des Bundessozialämtergesetzes (Art. 33 des Arbeitsmarktservic... mehr lesen...


§ 76 ASGG

(1)Absatz einsIn einer Rechtsstreitigkeit nach § 65 Abs. 1 Z 1, 4, 6 oder 8 oder über die Kostenersatzpflicht des Versicherungsträgers nach § 65 Abs. 1 Z 5 wird das Verfahren durch den Tod des Klägers in jeder Lage unterbrochen.In einer Rechtsstreitigkeit nach Paragraph 65, Absatz eins, Ziffer ei... mehr lesen...


§ 65 ASGG

(1)Absatz einsSozialrechtssachen sind Rechtsstreitigkeiten über1.Ziffer einsden Bestand, den Umfang oder das Ruhen eines Anspruchs auf Versicherungs- oder Pflegegeldleistungen oder den Bestand oder den Umfang eines Anspruchs auf Angehörigenbonus, soweit hiebei nicht die Versicherungszugehörigkeit... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.12.23

9 Paragrafen zu Presseförderungsgesetz 2004 (PresseFG 2004) aktualisiert


§ 12 PresseFG 2004

(1)Absatz einsDie Förderungsrichtlinien gemäß § 4 Abs. 6 für den Beobachtungszeitraum des Jahres 2003 sind spätestens bis 15. März 2004 zu veröffentlichen.Die Förderungsrichtlinien gemäß Paragraph 4, Absatz 6, für den Beobachtungszeitraum des Jahres 2003 sind spätestens bis 15. März 2004 zu veröf... mehr lesen...


§ 10 PresseFG 2004

(1)Absatz einsBei sämtlichen in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.(2)Absatz 2Sofern in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Fassung verwiesen ... mehr lesen...


§ 11 PresseFG 2004

§ 11.Paragraph 11, Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundeskanzler betraut. mehr lesen...


§ 4 PresseFG 2004

(1)Absatz einsZur Beratung der KommAustria in Fragen, die dieses Bundesgesetz betreffen, wird die Presseförderungskommission eingerichtet.(2)Absatz 2Vor Zuteilung hat die KommAustria Gutachten der Presseförderungskommission darüber einzuholen, ob die Voraussetzungen für die Förderung vorliegen. D... mehr lesen...


§ 9 PresseFG 2004

(1)Absatz einsDie in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Zuwendungen werden für jenes Kalenderjahr gewährt, für das der Förderungswerber die für die Zuerkennung notwendigen Unterlagen und Nachweise beigebracht hat.(2)Absatz 2Die Auszahlung sämtlicher Förderungen erfolgt in zwei gleich hohen Teilbetr... mehr lesen...


§ 2 PresseFG 2004

(1)Absatz einsFördermittel sind nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes und der im Bundesfinanzgesetz vorgesehenen Mittel Verlegern von Tages- oder Wochenzeitungen auf deren Verlangen zu gewähren, sofern von der periodischen Druckschrift folgende Voraussetzungen erfüllt sind:1.Ziffer einsTages- und Wo... mehr lesen...


§ 3 PresseFG 2004

(1)Absatz einsAnsuchen um Zuteilung von Fördermitteln sind innerhalb der ersten drei Monate eines Kalenderjahres bei der KommAustria über ein bereitgestelltes Online-Formular einzubringen. Das Begehren hat die Erfüllung der Voraussetzungen für die Förderung darzulegen. Ihm sind die vom Gesetz gef... mehr lesen...


§ 1 PresseFG 2004

(1)Absatz einsDer Bund unterstützt die österreichischen Tages- und Wochenzeitungen durch finanzielle Zuwendungen, um die Vielfalt der Presse in Österreich zu fördern.(2)Absatz 2Die Mittel der Presseförderung sind entsprechend den bundesfinanzgesetzlichen Ansätzen auf Vertriebsförderung und Besond... mehr lesen...


Presseförderungsgesetz 2004 (PresseFG 2004) Fundstelle

§ 0 heute § 0 gültig ab 23.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2023 § 0 gültig von 25.07.2020 bis 22.12.2023 ... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.12.23

2 Paragrafen zu Arbeitsmarktsprengelverordnung (AMSprV) aktualisiert


§ 4 AMSprV

(1)Absatz einsIm Bereich der Landesgeschäftsstelle Wien sind die regionalen Organisationen auch nach fachlichen Gesichtspunkten eingerichtet (§ 19 Abs. 1 letzter Satz AMSG).Im Bereich der Landesgeschäftsstelle Wien sind die regionalen Organisationen auch nach fachlichen Gesichtspunkten eingericht... mehr lesen...


§ 3 AMSprV

Paragraph 3, Die regionalen Geschäftsstellen (RGS) des Arbeitsmarktservice sind für folgende Bereiche zuständig:1.Ziffer einsim Bereich der LGS Burgenlanda)Litera aArbeitsmarktservice Eisenstadt in Eisenstadt für die Städte Eisenstadt und Rust und den politischen Bezirk Eisenstadt-Umgebungb)Liter... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.12.23

3 Paragrafen zu Sprengelverordnung für den Strafvollzug (SVSTV) aktualisiert


§ 13 SVSTV

(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Mai 2013 in Kraft.(2)Absatz 2Mit Ablauf des 30. April 2013 tritt die Sprengelverordnung für den Strafvollzug, BGBl. II Nr. 74/1997 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 305/1998 außer Kraft.Mit Ablauf des 30. April 2013 tritt die Sprengelverordnung... mehr lesen...


§ 11 SVSTV

(1)Absatz einsDie strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Abs. 2 StGB ist an männlichen Jugendlichen in der Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf, an weiblichen Jugendlichen im forensisch-therapeutischen Zentrum Asten zu vollziehen.Die strafrechtliche... mehr lesen...


§ 6 SVSTV

(1)Absatz einsFür die strafrechtliche Unterbringung von Männern in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Abs. 1 StGB sind die forensisch-therapeutischen Zentren Göllersdorf, Asten und Wien-Favoriten, für die strafrechtliche Unterbringung von Männern in einem forensisch-therapeutische... mehr lesen...


Aktualisiert am 30.12.23
Gesetze 1-7 von 7