Gesetzesaktualisierungen

3 Gesetze aktualisiert am 04.08.2018

Gesetze 1-3 von 3

10 Paragrafen zu Eigentümerkontrollverordnung 2016 – EKV 2016 (EKV) aktualisiert


§ 4 EKV

(1) Anzeigen über den Erwerb oder eine Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung gemäß § 20 Abs. 1 BWG, § 24 Abs. 1 VAG 2016, § 19 Abs. 1 erster Satz ZaDiG 2018 oder § 8 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010 sind mit dem Formular gemäß Anlage 1 samt den gemäß Abschnitt 2 vorzulegenden Informationen bei der FM... mehr lesen...


§ 7 EKV

(1) Einer Anzeige über den Erwerb oder eine Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung gemäß § 20 Abs. 1 BWG, § 24 Abs. 1 VAG 2016, § 19 Abs. 1 erster Satz ZaDiG 2018 oder § 8 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010 sind unter Angabe des Umfangs der geplanten Beteiligung die in den §§ 8 bis 14 angeführten Inform... mehr lesen...


§ 10 EKV

Einer Anzeige sind folgende Angaben zu den direkten und indirekten Beteiligungsverhältnissen, zur Gruppenzugehörigkeit und sonstigen Einflussmöglichkeiten des Anzeigepflichtigen beizufügen:1.sofern der Anzeigepflichtige einer Gruppe angehört,a)eine aussagekräftige Darstellung der Gruppenstruktur ... mehr lesen...


§ 15 EKV

Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, beziehen sich diese Verweisungen auf folgende Fassungen:1.Bankwesengesetz – BWG, BGBl. Nr. 532/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2018,2.Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 – VAG 2016, BGBl. I Nr. 34/2015,... mehr lesen...


§ 16 EKV

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.(2) Die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationen, die ein Anzeigepflichtiger, der einen Erwerb, eine Erhöhung, eine Aufgabe oder eine Herabsetzung einer qualifizierten Beteiligung an einem Kreditinstitut, an ein... mehr lesen...


Anl. 1 EKV

(Eigentümerkontrollverordnung 2016 – EKV 2016) Anzeigeformular gemäß § 4 Abs. 1 EKV 2016Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung (Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert) mehr lesen...


Anl. 2 EKV

(Eigentümerkontrollverordnung 2016 – EKV 2016) Anzeigeformular gemäß § 4 Abs. 2 EKV 2016Aufgabe einer qualifizierten Beteiligung/Unterschreitung von gesetzlichen Beteiligungsgrenzen (Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert) mehr lesen...


§ 1 EKV

Diese Verordnung ist auf Anzeigen gemäß § 20 Abs. 1 und 2 BWG, § 24 Abs. 1 und 2 VAG 2016, § 8 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010 und § 19 Abs. 1 und 3 ZaDiG 2018 in Verbindung mit § 20b Abs. 3 BWG sowie auf Anzeigen gemäß § 14 Abs. 1 und 2 WAG 2018, die eine qualifizierte Beteiligung an einem Wertpapierdi... mehr lesen...


§ 2 EKV

Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:1.„Anzeige“: Absichtsanzeige gemäß § 20 Abs. 1 und 2 BWG, § 24 Abs. 1 und 2 VAG 2016, § 19 Abs. 1 ZaDiG 2018 und § 8 Abs. 1 E-Geldgesetz 2010 sowie eine Absichtsanzeige gemäß § 14 Abs. 1 und 2 WAG 2018, die eine qualifizierte Beteiligung a... mehr lesen...


Eigentümerkontrollverordnung 2016 – EKV 2016 (EKV) Fundstelle

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationen, die ein Anzeigepflichtiger, der einen Erwerb, eine Erhöhung, eine Aufgabe oder eine Herabsetzung einer qualifizierten Beteiligung an einem Kreditinstitut, an einem Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, an einem W... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.08.18

1 Paragraf zu Burgenländisches Geodateninfrastrukturgesetz (Bgld. GeoDIG) aktualisiert


§ 11 Bgld. GeoDIG Nutzung von Geodatensätzen und -diensten durch

(1) Jede öffentliche Geodatenstelle hat durch entsprechende Maßnahmen zu ermöglichen, dass ihre Geodatensätze und -dienste für die anderen öffentlichen Geodatenstellen sowie entsprechende Stellen anderer Länder und des Bundes gemäß Art. 3 Z 9 lit. a und b der Richtlinie 2007/2/EG zugänglich und n... mehr lesen...


Aktualisiert am 04.08.18
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