Gesetzesaktualisierungen

6 Gesetze aktualisiert am 02.02.2018

Gesetze 1-6 von 6

4 Paragrafen zu Kärntner Jagdabgabengesetz - K-JAG (K-JAG) aktualisiert


§ 11 K-JAG Verfahren und Verweisungen

(1) Bei der Bemessung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung der Jagdabgabe sind, soweit in diesem Gesetz nicht anderes bestimmt wird, die Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2017, und das Kärntner Abgabenorganisationsgesetz, in seine... mehr lesen...


§ 4 K-JAG Ausmaß

Die Jagdabgabe beträgta)22 vH des Jagdwertes für1.österreichische Staatsbürger;2.sonstige Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Europäischen Union;3.Ausländer, die nicht Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Eur... mehr lesen...


§ 3 K-JAG Abgabenschuldner

(1) Zur Entrichtung der Jagdabgabe ist bei verpachteten Jagden der Jagdpächter – im Falle einer Unterverpachtung gemäß § 20 des Kärntner Jagdgesetzes 2000 der Unterpächter –, bei nicht verpachteten Eigenjagden der Eigenjagdausübungsberechtigte, bei nicht verpachteten Gemeindejagden die Gemeinde v... mehr lesen...


§ 2 K-JAG Abgabenberechtigter

(1) Die Jagdabgabe fließt dem Land zu.(2) Von den jährlichen Erträgen der Jagdabgabe sind 1.36 vH für Maßnahmen der landwirtschaftlichen Regionalförderung und der Förderung der Forstwirtschaft und2.6 vH für die Abdeckung von Schäden, die durch ganzjährig geschonte Wildarten verursacht werden,zu v... mehr lesen...


Aktualisiert am 02.02.18

2 Paragrafen zu NÖ Pflichtschulgesetz (NÖ PSchG) aktualisiert


§ 85 NÖ PSchG (weggefallen)

§ 85 NÖ PSchG seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


NÖ Pflichtschulgesetz (NÖ PSchG) Fundstelle (weggefallen)

NÖ Pflichtschulgesetz (NÖ PSchG) Fundstelle seit 31.12.2018 weggefallen. mehr lesen...


Aktualisiert am 02.02.18

2 Paragrafen zu NÖ Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991 (NÖ LFBAO 1991) aktualisiert


§ 28 NÖ LFBAO 1991 Verordnungen

(1) Verordnungen der land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bedürfen der Genehmigung der Landesregierung.(2) Die Verordnungen sind unter Hinweis auf die erfolgte Genehmigung in den Amtlichen Nachrichten der Niederösterreichischen Landesregierung kundzumachen. Sie tre... mehr lesen...


NÖ Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991 (NÖ LFBAO 1991) Fundstelle

NÖ Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991 (LFBAO 1991)StF: LGBl. 5030-0 Änderung LGBl. 5030-1LGBl. 5030-2LGBl. 5030-3LGBl. 5030-4LGBl. 5030-5LGBl. 5030-6[CELEX-Nr.: 389L0048, 392L0051, 32001L0019]LGBl. 5030-7 (DFB)LGBl. 5030-8LGBl. 5030-9[CELEX-Nr.: 32005L0036, 32003... mehr lesen...


Aktualisiert am 02.02.18

2 Paragrafen zu NÖ Kanalgesetz 1977 (NÖ KG 1977) aktualisiert


§ 18 NÖ KG 1977 Kanalverlegung über fremde Grundstücke

(1) Wenn der Anschluß einer Liegenschaft an die öffentliche Kanalanlage auf Grund der örtlichen oder technischen Gegebenheiten zur Gänze oder teilweise ohne unverhältnismäßige Kosten nur durch einen Hauskanal über fremden Grund und Boden möglich ist, so haben die Eigentümer solcher Liegenschaften... mehr lesen...


NÖ Kanalgesetz 1977 (NÖ KG 1977) Fundstelle

NÖ Kanalgesetz 1977StF: LGBl. 8230-0 (WV) Änderung 8230–18230–28230–38230–48230–58230–68230–78230–88230–9LGBl. Nr. 100/2015LGBl. Nr. 12/2018Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 14. Dezember 2017 beschlossen: mehr lesen...


Aktualisiert am 02.02.18

5 Paragrafen zu NÖ Forstausführungsgesetz (NÖ FAG) aktualisiert


Art. 1 § 17a NÖ FAG Kostentragung bei Waldbränden

(1) Kosten, die aus der Bekämpfung von Waldbränden erwachsen sind, hat nach den Bestimmungen der folgenden Absätze der Bund zu ersetzen.(2) Kosten der Waldbrandbekämpfung sind insbesondere die Kosten für die Beförderung der Feuerwehrmannschaft zum und vom Brandplatz, für die am Brandplatz verbrau... mehr lesen...


Art. 1 § 14 NÖ FAG § 14

(1) Windschutzanlagen können in Form von Einzelstammentnahmen oder von Kahlhieben genutzt werden. Die Bestimmungen des § 25 Abs. 5 Forstgesetz 1975 bleiben dadurch unberührt.(2) Kahlhiebe in Windschutzanlagen sind grundsätzlich zulässig. Windschutzanlagen von mehr als 20 m Breite sind in Etappen ... mehr lesen...


Art. 1 § 2 NÖ FAG § 2

Die Behörde hat eine Ausnahme vom Teilungsverbot des § 15 Abs. 1 Forstgesetz 1975 zu bewilligen, wenna)in einem Verfahren gemäß § 5 Forstgesetz 1975 festgestellt wurde, daß es sich hinsichtlich eines Teilstückes nicht um Wald handelt;b)für ein Teilstück eine unbefristete Rodungsbewilligung (§ 17 ... mehr lesen...


Art. 1 § 1 NÖ FAG § 1

Das Mindestausmaß für Waldflächen auf Grundstücken, die aus einer Waldteilung (§ 15 Forstgesetz 1975, BGBl.Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016) entstehen, wird mit-einer Mindestfläche von 1 ha und-einer durchschnittlichen Mindestbreite von 50 mfestgesetzt. mehr lesen...


NÖ Forstausführungsgesetz (NÖ FAG) Fundstelle

NÖ ForstausführungsgesetzStF: LGBl. 6851-0 Änderung LGBl. 6851-1LGBl. 6851-2LGBl. 6851-3LGBl. 6851-4LGBl. 6851-5LGBl. 6851-6LGBl. 6851-7LGBl. Nr. 12/2018Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 14. Dezember 2017 beschlossen: mehr lesen...


Aktualisiert am 02.02.18

4 Paragrafen zu NÖ Nationalparkgesetz (NÖ NPG) aktualisiert


§ 6 NÖ NPG Naturzone mit Managementmaßnahmen

(1) Die Naturzone mit Managementmaßnahmen umfaßt Flächen, deren Lebensgemeinschaften oder deren Artenvielfalt nur mit einer den naturräumlichen Gegebenheiten entsprechenden Nutzung erhalten werden kann.(2) In Naturzonen mit Managementmaßnahmen ist unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 3 und 4 jed... mehr lesen...


§ 5 NÖ NPG Naturzone

(1) Die Naturzone umfaßt Flächen, deren Wirkungsgefüge durch die bisherige Inanspruchnahme oder menschliche Nutzungen nicht oder nicht wesentlich verändert wurde. In der Naturzone haben jede wirtschaftliche Nutzung oder den Zielen (§ 2 Abs. 1) widersprechende andere Nutzungen zu unterbleiben sowi... mehr lesen...


§ 4 NÖ NPG Geltungsbereich

(1) Diesem Gesetz unterliegen nicht:1.Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen;2.Maßnahmen zur Abwehr von Katastrophen sowie zur Beseitigung von Katastrophenfolgen, soweit die Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr für das Leben oder die Ge... mehr lesen...


NÖ Nationalparkgesetz (NÖ NPG) Fundstelle

NÖ NationalparkgesetzStF: LGBl. 5505-0 Änderung LGBl. 5505-1LGBl. 5505-2LGBl. 5505-3LGBl. Nr. 14/2018Präambel/Promulgationsklausel Der Landtag von Niederösterreich hat am 14. Dezember 2017 beschlossen: Inhaltsverzeichnis§§Errichtung von Nationalparks1Ziele2Fläche und Bezeichnung des ... mehr lesen...


Aktualisiert am 02.02.18
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