Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Bundesgesetz vom 8. Juli 1969 über die Anrechnung von Ruhestandszeiten und über die Gewährung von Zulagen an Bundesbeamte (Zwischenzeitengesetz) StF: BGBl. Nr. 295/1969 (NR: GP XI RV 378AB 1351S. 145. BR: S. 280.)
In Kraft seit 01.01.1970 bis 31.12.9999
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