1. Unionsrechtliche Grundlagen Rz 1 Die §§ 30 bis 32 Ziviltechnikergesetz 1993 (ZTG; BGBl 1994/156 idF BGBl I 2008/9) sind überschrieben mit „Dienstleistungen". Mit den zit. Bestimmungen setzte der Bundesgesetzgeber die Art 5 bis 9 der RL 2005/36/EG über die A...
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1 Kommentar zu § 30 ZTG
Kommentar zum § 30 ZTG von Jens Budischowsky
1. Unionsrechtliche Grundlagen Rz 1 Die §§ 30 bis 32 Ziviltechnikergesetz 1993 (ZTG; BGBl 1994/156 idF BGBl I 2008/9) sind überschrieben mit „Dienstleistungen". Mit den zit. Bestimmungen setzte der Bundesgesetzgeber die Art 5 bis 9 der RL 2005/36/EG über die A... mehr lesen...