Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.03.2025
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2013 in Kraft.
(2)Absatz 2Die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 87/2017 tritt mit 1. April 2017 in Kraft.Die Anlage in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 87 aus 2017, tritt mit 1. April 2017 in Kraft.
(3)Absatz 3§ 3 Abs. 1a und 2 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 122/2019 treten mit 1. Juli 2019 in Kraft.Paragraph 3, Absatz eins a und 2 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 122 aus 2019, treten mit 1. Juli 2019 in Kraft.
In Kraft seit 17.05.2019 bis 31.12.9999
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