§ 5 ZKV

ZKV - Zivildienst-Kompetenzbilanz-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2013 in Kraft.

(2) Die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 87/2017 tritt mit 1. April 2017 in Kraft.

(3) § 3 Abs. 1a und 2 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 122/2019 treten mit 1. Juli 2019 in Kraft.

In Kraft seit 17.05.2019 bis 31.12.9999
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