§ 2 ZKV

ZKV - Zivildienst-Kompetenzbilanz-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Jeder Rechtsträger einer Einrichtung, in der der Zivildienstleistende tätig war, hat diesem spätestens mit Ende des Dienstes in der jeweiligen Einrichtung eine Kompetenzbilanz auszufolgen.

In Kraft seit 01.10.2013 bis 31.12.9999
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