§ 5 ZKV

Zivildienst-Kompetenzbilanz-Verordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.05.2019 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2013 in Kraft.

(2) Die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 87/2017 tritt mit 1. April 2017 in Kraft.

(3) § 3 Abs. 1a und 2 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 122/2019 treten mit 1. Juli 2019 in Kraft.

Stand vor dem 16.05.2019

In Kraft vom 01.04.2017 bis 16.05.2019

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2013 in Kraft.

(2) Die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 87/2017 tritt mit 1. April 2017 in Kraft.

(3) § 3 Abs. 1a und 2 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 122/2019 treten mit 1. Juli 2019 in Kraft.

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