Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2013 in Kraft.
(2) Die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 87/2017 tritt mit 1. April 2017 in Kraft.
(3) § 3 Abs. 1a und 2 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 122/2019 treten mit 1. Juli 2019 in Kraft.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2013 in Kraft.
(2) Die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 87/2017 tritt mit 1. April 2017 in Kraft.
(3) § 3 Abs. 1a und 2 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 122/2019 treten mit 1. Juli 2019 in Kraft.