Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Diese Verordnung regelt, wie die Kompetenzbilanz für Zivildienstleistende über die im ordentlichen Zivildienst erworbenen Ausbildungen, Kenntnisse und Fähigkeiten auszugestalten ist.
In Kraft seit 01.10.2013 bis 31.12.9999
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