§ 1 ZKV Anwendungsbereich

ZKV - Zivildienst-Kompetenzbilanz-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Diese Verordnung regelt, wie die Kompetenzbilanz für Zivildienstleistende über die im ordentlichen Zivildienst erworbenen Ausbildungen, Kenntnisse und Fähigkeiten auszugestalten ist.

In Kraft seit 01.10.2013 bis 31.12.9999
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