Teil I
Inhalt der Bewirtschaftungspläne zu § 55c Abs. 2 WRG
A. Die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete enthalten folgende Angaben:
1. | Allgemeine Beschreibung der Merkmale der Flussgebietseinheit. Dies schließt Folgendes ein: | |||||||||
1.1. | Oberflächengewässer: | |||||||||
Kartierung der Lage und Grenzen der Oberflächenwasserkörper; | ||||||||||
Kartierung der Ökoregionen und Oberflächenwasserkörpertypen im Einzugsgebiet; | ||||||||||
Ermittlung von Bezugsbedingungen für die Oberflächenwasserkörpertypen; | ||||||||||
1.2. | Grundwasser: | |||||||||
Kartierung der Lage und Grenzen der Grundwasserkörper; | ||||||||||
2. | Zusammenfassung der signifikanten Belastungen und anthropogenen Einwirkungen auf den Zustand von Oberflächengewässern und Grundwasser, einschließlich | |||||||||
Einschätzung der Verschmutzung durch Punktquellen; | ||||||||||
Einschätzung der Verschmutzung durch diffuse Quellen, einschließlich einer zusammenfassenden Darstellung der Landnutzung; | ||||||||||
Einschätzung der Belastung für deren mengenmäßigen Zustand, einschließlich Entnahmen; | ||||||||||
Analyse sonstiger anthropogener Einwirkungen auf deren Zustand; | ||||||||||
3. | Ermittlung und Kartierung der Schutzgebiete gemäß §§ 30d, 59b; | |||||||||
4. | Karte der Überwachungsnetze gemäß §§ 59e, f und der Bezug habenden Verordnungen einschließlich eine Darstellung der Ergebnisse der Überwachungsprogramme in Form einer Karte für den Zustand; | |||||||||
4.1. | der Oberflächengewässer (ökologisch und chemisch); | |||||||||
4.2. | des Grundwassers (chemisch und mengenmäßig); | |||||||||
4.3. | der Schutzgebiete; | |||||||||
5. | Eine Liste der Umweltziele für Oberflächengewässer, Grundwasser und Schutzgebiete; | |||||||||
6. | Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse des Wassergebrauchs § 55d; | |||||||||
7. | Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms oder der Maßnahmenprogramme gemäß § 55f, Angaben dazu, wie die Ziele gemäß §§ 30a, c und d dadurch zu erreichen sind einschließlich jener Fälle, für die eine Ausnahme vom Umweltziel gemäß § 30e in Anspruch genommen wurden, samt Begründung; | |||||||||
7.1. | Zusammenfassung der Maßnahmen zur Umsetzung gemeinschaftlicher Wasserschutzvorschriften; | |||||||||
7.2. | Bericht über die praktischen Schritte und Maßnahmen zur Anwendung des Grundsatzes der Deckung der Kosten der Wassernutzung gemäß § 55e Abs. 1 Z 1; | |||||||||
7.3. | Zusammenfassung der Maßnahmen zur Erfüllung des § 55e Abs. 1 Z 2; | |||||||||
7.4. | Zusammenfassung der Regelungen in Bezug auf die Entnahme oder Aufstauung von Wasser einschließlich Bezugnahme auf die Register und die Feststellung der Fälle, in denen Ausnahmen gemacht worden sind; | |||||||||
7.5. | Zusammenfassung der Regelungen für Einleitungen über Punktquellen (einschließlich einer Beschreibung der für die Festlegung von Durchmischungsbereichen angewandten Ansätze und Methoden) und sonstige Tätigkeiten mit Auswirkungen auf den Zustand der Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper gemäß § 55e Abs. 1 Z 5; | |||||||||
7.6. | Angabe der Fälle, in denen direkte Einleitungen in das Grundwasser nach § 32a genehmigt worden sind; | |||||||||
7.7. | Zusammenfassung der Maßnahmen, die gemäß § 55e Abs. 1 Z 5 im Hinblick auf prioritäre Stoffe ergriffen worden sind; | |||||||||
7.8. | Zusammenfassung der Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung der Folgen unbeabsichtigter Verschmutzungen; | |||||||||
7.9. | Zusammenfassung der gemäß §§ 30e und f ergriffenen Maßnahmen für Oberflächenwasser oder Grundwasserkörper, die die in §§ 30a, c und d festgelegten Ziele nicht erreichen dürften; | |||||||||
7.10. | Einzelheiten der ergänzenden Maßnahmen, die als notwendig gelten, um die festgelegten Umweltziele zu erreichen; | |||||||||
7.11. | Einzelheiten der Maßnahmen zur Vermeidung einer Zunahme der Verschmutzung der Meeresgewässer; | |||||||||
8. | Verzeichnis etwaiger detaillierterer Programme und Bewirtschaftungspläne für Flussgebietseinheiten, in denen besondere Teileinzugsgebiete, Sektoren, Aspekte oder Gewässertypen behandelt werden, sowie eine Zusammenfassung ihrer Inhalte; | |||||||||
9. | Zusammenfassung der Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit (§§ 55m und 55n), deren Ergebnisse und der darauf zurückgehenden Änderungen des Plans; | |||||||||
10. | Liste der zuständigen Behörden; | |||||||||
11. | Anlaufstellen und Verfahren für die Beschaffung der Hintergrunddokumente und -informationen, insbesondere Einzelheiten der Kontrollmaßnahmen gemäß § 55e Abs. 4 in Verbindung mit § 133 Abs. 6, die gemäß §§ 59e und 59i erhoben worden sind. |
B. Die erste und alle folgenden aktualisierten Fassungen des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (§ 55c) für Einzugsgebiete enthalten folgende Angaben:
1. | Zusammenfassung jeglicher Änderungen oder Aktualisierungen seit Veröffentlichung der vorangegangenen Fassung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (§ 55c) einschließlich einer Zusammenfassung der Überprüfungen gemäß §§ 30e, f, 104a; | |||||||||
2. | Bewertung der Fortschritte zur Erfüllung der Umweltziele, einschließlich einer Darstellung der Überwachungsergebnisse für den Zeitraum des vorangegangenen Plans in Kartenform, und eine Begründung für das Nichterreichen eines Umweltziels; | |||||||||
3. | Zusammenfassung und Begründung von Maßnahmen, die in einer früheren Fassung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (§ 55c) vorgesehen waren, aber nicht in die Praxis umgesetzt wurden; | |||||||||
4. | Zusammenfassung zusätzlicher einstweiliger Maßnahmen, die seit Veröffentlichung der vorherigen Fassung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (§ 55c) gemäß § 55f Abs. 8 verabschiedet wurden. |
Teil II
Inhalt der Bewirtschaftungspläne zu § 55l Abs. 4 WRG
A. Hochwasserrisikomanagementpläne
I. Bestandteile der ersten Hochwasserrisikomanagementpläne:
1. | Schlussfolgerungen aus der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos (§ 55i) in Form einer Übersichtskarte der Flussgebietseinheit, mit Angabe der gemäß § 55j bestimmten Gebiete, die Gegenstand dieses Hochwasserrisikomanagementplans sind; | |||||||||
2. | Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten, die gemäß § 55k Abs. 1 erstellt wurden oder gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2007/60/EG bereits bestehen, und mögliche Schlussfolgerungen aus diesen Karten; | |||||||||
3. | Beschreibung der gemäß § 55l Abs. 2 festgelegten angemessenen Ziele des Hochwasserrisikomanagements; | |||||||||
4. | Zusammenfassung der Maßnahmen und deren Rangfolge, die auf die Verwirklichung der angemessenen Ziele des Hochwasserrisikomanagements abzielen, einschließlich der gemäß § 55l Abs. 3 ergriffenen Maßnahmen, und der im Rahmen anderer Gemeinschaftsrechtsakte, einschließlich der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme und der Richtlinie 2000/60/EG ergriffenen Hochwasserbekämpfungsmaßnahmen; | |||||||||
5. | falls verfügbar, für grenzüberschreitende Einzugsgebiete oder Teileinzugsgebiete eine Beschreibung der festgelegten Methode für die Kosten-Nutzen-Analyse, die für die Beurteilung von Maßnahmen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen verwendet wird. |
II. Beschreibung der Umsetzung des Plans:
1. | Beschreibung der Rangfolge und der Methode, nach der die Fortschritte bei der Umsetzung des Plans überwacht werden; | |||||||||
2. | Zusammenfassung der zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit ergriffenen Maßnahmen bzw.Aktionen; | |||||||||
3. | Liste der zuständigen Behörden und gegebenenfalls Beschreibung der Koordinierungsverfahren innerhalb jeder internationalen Flussgebietseinheit und des Koordinierungsverfahrens mit der Richtlinie 2000/60/EG. |
B. Bestandteile späterer Aktualisierungen der Hochwasserrisikomanagementpläne:
1. | alle Änderungen oder Aktualisierungen seit Veröffentlichung der letzten Fassung des Hochwasserrisikomanagementplans, einschließlich einer Zusammenfassung der zwischenzeitlich durchgeführten periodischen Überprüfungen gemäß den §§ 55i Abs. 4, 55k Abs. 6 und 55l Abs. 7; | |||||||||
2. | Bewertung der Fortschritte im Hinblick auf die Erreichung der gemäß § 55l Abs. 2 festgelegten Ziele; | |||||||||
3. | Beschreibung und Begründung von Maßnahmen, die in einer früheren Fassung des Hochwasserrisikomanagementplans vorgesehen waren, und deren Umsetzung geplant war, aber nicht durchgeführt wurde; | |||||||||
4. | Beschreibung der zusätzlichen Maßnahmen, die seit Veröffentlichung der letzten Fassung des Hochwasserrisikomanagementplans ergriffen wurden. |
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