A. Die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete enthalten folgende Angaben:
B. Die erste und alle folgenden aktualisierten Fassungen des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (§ 55c) für Einzugsgebiete enthalten folgende Angaben:B. Die erste und alle folgenden aktualisierten Fassungen des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (Paragraph 55 c,) für Einzugsgebiete enthalten folgende Angaben:
I. Bestandteile der ersten Hochwasserrisikomanagementpläne:römisch eins. Bestandteile der ersten Hochwasserrisikomanagementpläne:
II. Beschreibung der Umsetzung des Plans:römisch II. Beschreibung der Umsetzung des Plans:
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