§ 5 WrFIUGG In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen

WrFIUGG - Wiener Fleischuntersuchungsgebührengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieses Landesgesetzes tritt das Gesetz über die Einhebung von Fleischuntersuchungsgebühren, LGBl. für Wien Nr. 50/1994 i.d.F. des Landesgesetzes LGBl. für Wien Nr. 45/2002, außer Kraft.

(3) Die Verordnung der Wiener Landesregierung über Fleischuntersuchungsgebühren, LGBl. für Wien Nr. 97/2001, bleibt bis zur Erlassung einer Verordnung auf Grund dieses Landesgesetzes als Landesgesetz in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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