Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Gesetz betreffend die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von in Eigentum oder Verwahrung der Stadt Wien befindlichem Archivgut (Wiener Archivgesetz - Wr.ArchG)
Änderung
LGBl. Nr. 59/2006
LGBl. Nr. 19/2013
Präambel/Promulgationsklausel
Der Wiener Landtag hat beschlossen:
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Wiener Archivgesetz (Wr.ArchG) Fundstelle
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Wiener Archivgesetz (Wr.ArchG) Fundstelle selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Wiener Archivgesetz (Wr.ArchG) Fundstelle