§ 9 Wr. NschVO IV. Außerkrafttreten von Vorschriften

Wr. NschVO - Wiener Naturschutzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

 Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die als landesgesetzliche Vorschrift in Geltung stehende Verordnung über den Schutz wild wachsender Pflanzenarten und frei lebender Tierarten (1. Wiener Naturschutzverordnung), LGBl. für Wien Nr. 7/1985 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 45/1998, gemäß § 53 Abs. 1 Wiener Naturschutzgesetz außer Kraft.

In Kraft seit 06.02.2011 bis 31.12.9999
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